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Kamtschatka zu gehen, und wer nur die gering-sten Mittel har, dieser Versetzung auszuweichen,Jäfst gewifs in dieser Rücksicht nichts unver-sucht. Man schickt daher gewöhnlich nur Offi-ciere von schlechter Aufführung zur Strafe nachKamtschatka . Diese Mafsregel ist indefs schonverändert worden, da Kamtschatka wahrlich nichtder Ort ist, wo ein Oflicier von schlechter Auf-führung sich bessern möchte. Er wird dort nurschlechter, er artet oft zum Unterdrücker, zumTyrannen der unglücklichen Landesbewohneraus. Um nur gute Officiere nach Kamtschatka zu ziehen, die vielleicht nirgend unentbehrlichersind als dort, weil sie mit wirken müssen dasGute zu befördern, welches die Regierung be-zweckt, und das ohne thätige Hülfe nicht ausge-führt werden kann : so bewilligt der Kaiser jetzt,nach dem Vorschläge des Gouverneurs, jedemOfficiere, der nach Kamtschatka commandirtwird, doppelten Gehalt während seines ganzenAufenthalts, und nach fünfjährigem tadellosenDienste ein Avancement aufser der Tour, wenner dort zu bleiben wünscht; wünscht er dieses
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wählen, bei welchem er .sogleich angestellt wird.Diese heilsame Verordnung wird den gröfstenNutzen für Kamtschatka haben. Der schlechteOfficier, den man ohne bestimmten Termin nachKamtschatka zu .schicken pflegte, und der folg-lich keine Aussicht hatte, es je verlassen zu kön-nen, verlor bald jeden Überrest des Gefühls für