Band 
Erster Band.
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disie fleißig besuchen, daselbst den Stabhalten, und das Gericht verbannen. Wo-fern aber sie nicht kämen , die Richterdennoch fortfahren; diesere alte Ordnungalso von einem St. Johann bis zum an-dern währen, und zu Wechselweis dieHehr an folgenden Untervogt kommen,nnd der Anfang allwcgen wiederum beydem Untervogt zu Küßnacht gewachst wer-den solle.

Dasselbe wird nach altem Herkommen Alle Mo».nur alle Montage gehalten, des Morgens. AA.so dieWann aber Räth und Bürger gehalten AiU!>eowurde, selbigen Nachmittags um ein Uh-ren , damit im Rechten jedermann beför-dert werden möge.

An solches Vogt-Gericht nun gehö-W« <,»ren folgende Gemeinden: W», E

Nemlich:

* Die Gemeind Küßnacht, mitGoldbach.

Heßlibach.

tzvch.Mti.

Ztschnach.

Kaltenstem.

^ndnu.

Mdenberg.

AmalKarnb.

Tobelmulli.

Wysen.

Wyser^olz.

B s

Diken-