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disie fleißig besuchen, daselbst den Stabhalten, und das Gericht verbannen. Wo-fern aber sie nicht kämen , die Richterdennoch fortfahren; diesere alte Ordnungalso von einem St. Johann bis zum an-dern währen, und zu Wechselweis dieHehr an folgenden Untervogt kommen,nnd der Anfang allwcgen wiederum beydem Untervogt zu Küßnacht gewachst wer-den solle.
Dasselbe wird nach altem Herkommen Alle Mo».nur alle Montage gehalten, des Morgens. AA.so dieWann aber Räth und Bürger gehalten AiU!>eowurde, selbigen Nachmittags um ein Uh-ren , damit im Rechten jedermann beför-dert werden möge.
An solches Vogt-Gericht nun gehö-W« <,»ren folgende Gemeinden: W», E
Nemlich:
* Die Gemeind Küßnacht, mitGoldbach.
Heßlibach.
tzvch.Mti.
Ztschnach.
Kaltenstem.
^ndnu.
Mdenberg.
AmalKarnb.
Tobelmulli.
Wysen.
Wyser^olz.
B s
Diken-