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te , oder anders verziehen möchte; Wensolchen Falls die Land-und Obervögte aufdes Ansprechers Begehren selbige auch inVerbott legen lassen.
§. n.
Wer im In währendem Innstand der Rechtenaber soll um bekanntliche geringe Schul-Akrmärk'den, als Hauszinse und dergleichen; itemttn, und in den Jahrmärkten um kleine, auchsonsten über fremde Krämer-Pöftlein ein Schuldtheißgeringe hjg über Nacht , oder anfnächften Gerichts-Tag, da die Sache fürkommen mag, oderdie Arreste bis der Schuldner am Rechten Bescheidzu bewilli. gegeben^ die Arreste auch erlauben »lögen,geu?
§. 72 .
Wer über Wann es aber Leute anbelangete, diefremdePer-in ausser» Vogteyen, oder in gemein-Eid-gnößischen Herrschaften gesessen; itemSachen Lands-fremde Personen ; wichtige duili-dle Arreste Ment8-Uttd andere llahnihafte Posten undjuerlauben. Sachell; soll über dieselben noch weiters,wie bisdahin , ein Herr Amts - Bürger-meister die Arreste nach befindenden Din-gen zuverwilligen haben.
§
Wie über Im Fall auch etwa Güter und KÜLtt!Manren eillem fremdelt kuiiiten in hier befilld-Amder lich entdekt wurden, sollen die von Fremd-k-stüten, ». oder Heimschen wol mit Arrest belegt wer-den