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obstchende Erben, es seyen Bruder oderSchwester, Bruder-oder Schwester-Kinder, Kinds-Kinder und derselbenKinder, oder mit dem Erb - lasser Ge-schwisterte Kinder, und noch dieser Kin-der und Kinds-Kinder, wie auch die indem dritten Grad aleicher Limen, wennsie Erben wären, ällwegen die pruporuo-virte Pflicht auf sich haben sollen, ihreAnverwandten, wenn sie zu Manuel undArmuth kämen, oder Auferziehung vonnö-then hätten, mit nothwendigem Unterhaltzu verpflegen.
Erstes Exempel.
Melchior, ch
David. 1- Anna.ch
Ca^ar. ch Johannes. ch
Erb.lafftr.1- Dietrich. Felix. Conrad. Ester. Jacob. Georg.
Alle diese 6, die mit dem Erb. lasser sogenannteGeschwisterte - Kinder sind, oder in dem zweytenGrad gleicher Linie , erben zn gleichen Tl,eilen mdie Häupter, also daß Dietrich, Felix, Lonrad,Ester, Iacob und Georg jeder so viel erbt alsder andere.
Zweytes Exempel.
Heinrich, ch
ElSbeth. ch Matthias, -f-
Conrad.ch
Caspar, ch
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Erb'laffer.ch Mrlchivr.Cathrina. Peter.Lux.Susa». Carl.R»dvls.ch
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HanS.LHrbardt.Iacob.
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