Band 
Erster Band.
Seite
13
JPEG-Download
 

A ) o ( W IZ

geschehen, schweeren ; denen übrigen Ar-tikeln und Ordnungen aber in allweg ge-fliffenlich nachzukonunen bey ihren gutenTreuen erinnert werden sollen.

Demnach so ist der Tax bestimmet: rar.

1. Von einem Mandat so Wir auf die Von einemLandschaft hinaus schiken , und die Schrei- Mandat,ber in die Kirchhörenen abschreiben müs-sen , oder unter dem Namen Unserer Ober-

und Landvögten, verkündiget wird/ voneinem Bogen 4. si. und von einem halbenBogen 2. ß.

2. Von einem Urthelbrief an Landge- Von einemrichte um einen Todschlag, Uebelthäter oder Uttheibnefsorgten Malesiztsche Sachen, wann der E Male.Vogt im Namen der Obrigkeit eines Briefsbegehrte > Gulden; wann aberdieFreund- 'schaft einen beklagte, und die selbst einen

Brief verlangte, soll sie 4. oder s. Gul-den geben, doch so es arme Leute betref-fen wurde, der Schreiber sich mit demhalben Theil begnügen.

z. Von einer Weisung und Appella-Von einertion, für jede i. Gulden 8. ß. wann aber Weisnn»,selbige weitläuflig wäre, mag der Schrei-5'^p-ek.ber dannzumalen 4. bis s. Diken-Pfen- 'ning fordern.

4. Vor eitie Kundschaft zu beschreiben Von einer4. ß. doch mit der Erläuterung, wann