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Schänzeln, Schinüzen und Schmähen,auch allerhand Spetcdworten , die Par-teyen trazen und mehr verhezen dann Ei-nigkeit anrichten; insbesondre auch, obsie schon zum Theil berichtet sind, daßzun Zeiten die Sachen faul und der Ge-gentheil überlanger wird, nichts desto min-der sich unterstehen, dieselben mit allerleyVerkleinerung des Gegentheils mit Ge-walt hindurch zu druken, so aber widerdie Tätlichkeit laustet, und fürohin nichtzuzulassen ist; so sollen hinkünftia die Red-ner ihre habende kroceti. änderst nicht als
1. durch einen Vortrag, darum die Grün-de , OucumenrL, Kundschaften, und waszu des ^cwris Behilf dienet, enthalten;
2. Durch eine Gegen-Antwort des Ant-worters ; z. Durch die ll-epiic des Klä-gers ; und 4. die Oupiic des Beklagten füh-ren ; und darmit alles was zur Sache die-net anbringen, und ihnen keine weitereHin - noch Wider - Rede gestattet, nndwofern sie solches unterfangen wollten,dasselbe jederweilen durch eines HerrnAmts-Bürgermeisters Befehl verhintertwerden : Alle injurios«- Schmäht - undStich-Reden aber, denen Rednern, beyunnachläßltcher Busse von zwey oder dreyMark Silbers, oder je nach Beschaffenheitdes Fehlers bey fernerer Busse, verbot-ten seyn.
Der Rednern Besoldungen betreffende,sollen selbige hmfüro beständig seyn und
beob-