Band 
Zweyter Band.
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sondern auch darmit grosse Untreu vor-gehet, daß derer Unserer Angehörige sind,welche der Pflicht und Treu gegen Unsals ihrer von GOtt gesezten Obrigkeit sovergessen , daß nachdem sie von Unsernvervurgerten Handelsleuten zu allerhandgenußsamer Arbeit sind erzogen worden,und solche erlernet haben, sie sich erfrechen,aus keinem guter: Trieb und Absehen ausI Unserm Land zugehen , etwanrr gar auchGeschirr, Blätter und anders zu dem Fa-brteiren dienendes mit sich zu nehmen,oder sonsten dieselbe ausser Lands zu schr-ien , und dergleichen Handthieruug undArbett, so bisdahin aus GOttes Gnadund Segen irr Unserer Stadt zu des ge-meinen Lands Nuzen getrieben worden,treuloser Weise an andere Orte zuverziehenund zuverrathen; da doch sie, wann siesich in dem Land mit Treuen , und aufehrliche Weise erhalten wollten, ihr StükBrod wol verdienen könnten: Wir wol-len derohalben alle und jede Unsere An-gehörige zuStadt und Land hiervor Lands-Vatterlich und ernstlich aewarnet und ver-uiahnet haben, Uns und denen ehrlichenKauf-und Handelsleuten, so ihnen ihrStuk Brod redlich, uud nach Unsern er-richteten Saz-nnd Ordnungen der Ar-beitslöhnen halber zuverdienen geben, treuund in dem Land znverbleiben, und keinGeschirr, Blätter oder anders zu demFabrieiren dienendes, ausser Unser Land,

unter.