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merklichen Abbruch gethan, als auch ehr-uche Leute vielmal betrogen und angesezethabenDaß Wir eine unvermeidliche.llothdurft zu seyn erachtet, um Abhebungfernerer danahen erwachsender Ungelegen-em und täglichen Klägden, diesen in all-weg beschwerlichen, und so wol UnsermÄvll-ke§3ii,als auch Unsern Angehörigenöu Stadt und Land nicht wenig nachthei-«8 angerissenen Mißbräuchen möglichstvorzukommen, und Unsern Obrigkeitli-Aen Befehl, Will und Meinung hier-her zu dem End aller Orten Unserer-üottmäßigkelt hiemit öffentlich verkündi-gen zu lassen ; daß , gleichwie Wir nie-mand eine Stunde weit um Unsere Stadtherum Krämerey zu treiben gestatten,also Uns zu denen übrigen auf Unserer vonder Stadt entfernten Landschaft befindli-chen Krämern gnädig versehen wollen,daß sie , wie vorhin ,, also auch in dasMftige,ihre nöthige Krämer-Waaren wie-derum von Unsern verburgerten Krämern,und nicht anderwärts an fremden Ortenanschaffen und einkaufen werden; jedochauch aus Gnaden und auf Zusehen hindenselben , allenfalls sie um ihres bessernNttzeus und Kommlichkeit willen, etwannwlcherley Waaren auf denen ZurzacherMärkten einkaufen wollten, solches nichtderbotten haben wollen ; in der ausdrük-nchen Meinung jedoch , daß sie hierbeydle gebührende Bescheidenheit beobachten,S 4 und