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Zweyter Band.
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streichen», und anderer Personen, welcheaus benachbarten Orten expreß hierumins Land kommen, die den Arbeitern zuVerübung der Untreu mit Abnehmungihrer Waaren Anlaß geben, wol zu ge-wahren, und so sie deren betretten, solcheverwahrlich anzunehmen, und allhero inUnsere Stadt zu bringen; oder aber,was sie sonften erfahren, das unordent-liches vorgehen möchte, ein solches Unsernhierum eigens verordneten geliebten Mit-Räthen, bey aufhabenden schweren Pflich-ten , unverzüglich zu läiden, auchjeder-weilen Unsern Bürgern, und ihren Be-dienten, so sie ihrer Fabric halber aus-senden möchten , von Obrigkeits wegenalle nöthige Hülfshand zu leisten.

Mir haben demnach auch vernehmenmüssen, daß nicht nur in diesem Stük,sondern auch damit grosse Untreu vorge-het , daß unter Unsern Angehörigen der-jenigen sind, welche der Pflicht und Treugegen Uns, ihrer von GOttgesezten Obrig-keit so vergessen , daß, nachdem sie zuallerhand genussamer Arbeit sind erzogenworden, und solche erlernet haben, sie sicherfrechen, auf eine unverantwortlicheWeise aus Unserm Land zu gehen, auchGeschirr und Blätter oder anders zumFabricieren dienendes mit sich zunehmen,oder sonsten dieselbe ausser Lands zu schiken,und dergleichen Handthierung und Arbeit,T s so