läufig dargethan und erscheintwird, was gestalten der StadtZürich Allmosens - Ordnungen,zu Trost und möglichster Versor-gung der recht würdigen Armen,wo! angerichtet und bestellt; undhingegen zu Aufrechtbehaltungangedeuteter guter Allmosens-Ordnungen unentbährlich von-nöthen sey, daß der herumschwei-fende müffiggehende Gassenbettelabgeschaffet werde. An. i66r.Bl. iz.
IV. NeumsMandat wider denselben.An. 169 z. Bl. zz.
V. Eben dergleichen. An. 171z.Bl. 73.
VI. Land-k^rowlle-Ordnung V0YAu i74r» Bl-8i.
VII. Erneuerte Jäger-Ordnung. An.1752. Bl-9r.
Vltl. Erneuert - und erläuterte Fischer-Ordnung/ den Zürich-See ,Lim-
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