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ket werden; und die Pfarer dergleichenGelegenheiten allermeist darzu gebrauchen,daß sie die Traurigen mit dienlichen Trost-Gründen aufrichten, und alle Anwesen-de der zukünftigen lezten Dingen treulicherinnern, sich unablässig zu einem seligenAusgang aus dieser Welt zu rüsten undvorzubereiten. Es sollen auch die Oecanihierauf ein fleiffigeS Aufsehen haben, undNachfrage halten; und wo sie höreten,daß hierwider gehandelt wurde, den Fehl-baren zur Gebühr vermahnen, und mitEriist warnen; wann er aber um solcheErinnerungen und Warnungen nichts ge-ben wurde, ihm alsdann, wegen seinesUngehorsams, an Unsere verordneteLxa-minacores bringen, damit gegen ihn mitmehrerrn Ernst verfahren werden könne.
Was einem jeden , der von der Kir- Stünde»che seine Nahrung hat, für Arbeiten, u„r> Be-Predigten, l^ecHonen, oder Stunden nifä-Ge-anferlcget sind , die soll er ohne den Ge-walt GOtteS, oder doch sonsteu merkliche beovaMeu.dringende Geschäfte, die keinen Aufschubleiden, nicht unterlassen / sondern allesin selbst eigener Person verrichten. Wannihm aber das je nicht möglich wäre, solldoch, zu Verrichtung der Predigten unddes Gottesdienstes, oder der l^eLonen,keine Person auf-und angestellet werden,die nicht o-MVrt, und ein Glied einesEhrsamen 8^no6i, oder dero solches son-sten von den Herren LxrrminLtoribus samt-B 4 lich