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Der Ar. Und weil Uns die Armen von GOttmen und insonderheit anbefolsten sind: so soll ein je-Kirchen- derPfarer, derselben, sonderlich derer,^treue'"^ durch schwere Krankheiten, oder an-Rechnung dere Unglüks - Fälle, ohne ihre etqeneru tragen. Schnld, kin kümmerliche u-nstättde gera-then , aris rechtem Mitleiden , eine ge-treue Rechnung tragen, und sie nicht al-lein seiner Gemeinde aus GOttes Wortbeweglich vorstellen, sondern auch ausdem Almosen-oder Kirchen -Gut, und/wo es nöthig , durch bescheidene Fürbitt-Schreiben an Unser Almosen-Amt, er-quiken. Er soll auch des Kirchen- Guts,so viel bey jeder Kirche nothwendig seynmag, oft gedenken, wie man es anzu-wenden habe; neben nachdrüklicher Er-innerung, daß mau getreulich darmit um-gehe , und sich an GOTT und den Ar-men nicht schwerlich versündige, und dar»durch zu allgemeinen Land-Strafen Ur-sache gebe. Es soll auch ein jeder Kir-chen-Diener allezeit verschaffen, daß ihmein Lxemplur der Kirchen - Rechnung zu-gestellet werde, um dieselbe Unsern ver-ordneten Almosen - Pflegern einzuhändi-gen ; und wo ihm keines zugestellet wür-de , davon an behörigen Ort berichten.
den Dieweil überdas an den Hans - Besu-Rchunaeu, chungen sehr viel gelegen ist, und diesel-!,»d Ge- ben, wo sie recht angestellet werden / ih-memds- ren grossen Nuzen haben : so soll ein ge-Rodeln. toller Seelen-Hirt, damit er die ihm
anver-