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nieind öffentlich abgelesen,und derEmpfangdesAllmosens künftig von dem Vater oderMutter im Haus selbst geschehen, undnicht von den Kindern , es wäre dann,daß sie es Leibs halber nicht vermöchten.
Belangend Unser Mmosen-Gelt,so Wir AuEk.auf Unsere Landschaftertheilen und ge-2,^,,,den lassen, geschieht solches zu Monaten Geils.um, und durch Mittel Unserer Pfarrer,welche das verordnete monatliche Gelt,durch gewisse sichere Personen, unter ei-nem sonderbaren Zeichen, von dem Ob-mann Unsers Almosen-Klosters abfordernlassen.
Nicht weniger lassen Wir über ob-Namhaft«gedachtes Almosen-Brot und Gelt, auf^^A,seine gewisse Zeit und Tag, noch fernere'smskleidem.ein namhaftes an Schuhen, und noth-wendigen Winterkleidern, in UnsererStadt und nächst herum , insonderheitaber das meiste, auf Unsere Landschafthin und wider austheilen, dessen sich dannjedermann unter den Armen gar wol zugemessen.
Es haben auch ferners Unsere Pfarrer Nauf Unserer Landschaft diese sonderbare AA,,Ordnung und Pflicht auf sich , wol zu Hanshal.gewahren, wo in armen Allmosens-genös- mngen er,sigen Haushaltungen Kinder angetrofenwerden, die Alters und Leibs-Starke Hat-Me m,B 4 ber