Band 
Dritter Band.
Seite
285
JPEG-Download
 

G ) o ( D 28Z

den gewöhnlichen Jahrmärkten, aufMehrschaz erhandeln / soll von denselbenfremden Verkäufern der Pfundzoll be-zahlt , und warn hernach der Bürgersolch erhandelte Waar gegen einem andernFremden verkauft - soll sie dannzumalenwiederum verpfundzollet werden.

Beschluß und Jährliche Der-

kündigung dieser Zoll -Ordnung.

Bey dieser erneuerten Zoll-Ordnungnun, zu welcher auch verpflichtet seyn sol-len , alle diejenigen Weiber / Wittfrauenund ledige Töchtern , welche auf Mehr-schaz handeln und fabricteren/ ist Unserbrngangs-ernannter Bürgermeisters un-Raths der Stcldt Zürich ernstlicher Willeund Gebott, daß es fürbas so lang es ge-fällig- und das Obrigkeitliche Zoll-Re-gal keine Abänderung in dem ein-oderandern Punkten erfordert - sein beständi-ges Verbleiben haben, derselben in allwegtreulich statt gethan, die alte von Anno1711. in den Druk verfertigte gänzlich auf-gebebt seyn, zumalen ein jeder bey Em-pfang dieser erneuerten, die alte zu derCanzley Handen hinaus liefern - auch zujedermanns desto besserer Wissenschaft undNachricht, jedes Jahrs ein mal / wannman nemlich genieiner unserer StadtZolls-und etlich andern Beamteten undBedttnteftm ihre Eide und Pflichten vor-

Beschluk