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v i. Die Ställe müssen von dem 5 v.Unrath fleissig gesäubert/ und das Viehselbst reinlich gehaben werden. Wannein Stük Vieh darivn erkranket, und ent-weder als einzel darinn bis zu End derCur aufbehalten, oder zeitlich daraus ab-gesondert wird, so muß man dessen Standund Barren mit Mgen sauber abwaschen,und den Stall mit Rekholder-Beerenräuchern.
Vii. Soll kein Geschirr oder anderesGerät!) , so zum Dienst des kranken Vie-hes gebraucht worden, für das gesundegebraucht, wie auch das Zug - Geschirrvor das gesunde Vieh, aus angestektenStällen , unangestanden weggethan undan andere Orte verwahret werden.
Wie man bey einem Vieh-Pressenmit dem kranken Vieh umgehenmüsse.
I. Muß man ein von dem Pressen er-griffenes Stük Vieh alsobald von dem ge-sunden absondern, und in einen beson-dern Stall, Scheuer oder Schöpf stellen.
II. Dieser Stall, Scheuer oder Schöpfmuß so beschaffen seyn , daß er könne wolbeschlossen, und vor Regen und Wind ver-wahret werden; ausgenommen daß beyHeister Sommers-Zeit dann und wannreiner Lust ein kleiner Durchzog gelassen
werde.