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Vierter Band.
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den verordneten Metzgeren beschauet, und tm Kalb-für Kaufmanns - Gut erkennt, und solle das^E"'"'unnütze unwährschafte Fleisch alsobald zer-hauen, und in das Wasser geworfen werden.

IV. Es sollen auch die Metzger das Kopf- Köpf,fleisch, die Kröß, Grien und Milzt beson-Kröß undder, und ohne das Fletsch verkaufen, und d^Milziniemandem, der Fleisch von ihnen, es seye mem-mdzu Bräten oder Liedenweis kaufet, zumuthen, aufdrmsr.emen Kopf, Kröß, Grien, (bey welch letz-teren auch das Herz seyn soll, und wannjemand die Lederen begehrte, solle sie ihmeauch darzu verabfolget werden) oder Milztdarzu zu nehmen, bey Straf ro. PfundGelds; und wann sich jemand darwider be-schwert zu seyn vermeynte, mag er sich beyden Herren Fleisch - Schätzeren anmelden, wel-che dann die gebührende Remedur zu veran-stalten wol wissen werd«. Die Metzger sol-len den vorder» und Hintern Lid von allemUnrath wol säuberen, ehe sie das Fleisch aus-bauen und hinweggehen.

c. Das Schaaffleisch ansehende.

I. Die Metzger sotten die Nieren und Die Nie-Fetßte von Widderen oder Schaaffleisch we- Ußte" ander vor noch nach der Besichtigung der ver- jedemordneten Meisteren beschneiden, »och ab--Mchlas.hauen, sondern die eßbare Feißte alle daranbleiben lassen, ungefährlich; wann aber vor blössensoder nach der Besichtigung einer die Nieren d" Niere,entblössm und die Feißte davon nehmen wur-de, solle ihme die Büß i. Pfund z. ß. Un-seren Herren, und den Metzqeren auch soviel, unabläßlich zu ihren Handen abgenom-