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Vierter Band.
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faltig wahrzunehmen und zu ersehen gehabt,was Maassen der allzugrosse und schädliche >Schwall der Scheid-Münzen, wormit UnserLand überladen ist, in gemeinem Handel undWandel wie zu grosser Beschwerde, also auch !zu vielem Nachtheil gereiche; daß Wir bey des-sen näherer Ueberlegung und LandesväterlicherBeberzigung allerdings erforderlich und noth,wendig befunden haben, hierinnen ein Hoch- ^Oberkeitlich ernstliches Einsehen zu thun: Wiedann vorderft Unser Befehl, Wille und Mey--nnng dahin gehet, daß die sogenannte einfachePiecettes, besonders da fie meistens abgeschlif-fen und ausgewogen sind, auch in dem Lerner-gebiet und an andern Orten ebenfalls verrüftöder abgewürdiget worden, nunmehro auch inUnserer Bottmäßigkett gänzlichen verholten seynsollen, so daß selbige nach Verfluß eines vondato dieseres Mandats an gerechneten Terminszweyer der nächst folaenden Monaten von nie-mandem in Unseren Landen bey angemessenerStrafe weder eingenommen noch ausgegebenwerden sollen; die doppelte Piecettes aber aufUnser Zusehen und weitere Verordnung hin voracht Schillinge ihren Cours haben mögen.

Sodanne gehet, nebst Wiederholung undBestätigung alles dessen so in Unseren vorigenMandaten in Ansehung aller Reichs-Münz,des Basier- Gelds und der St. Galler- Kren-zeren rc. verordnet worden, Unsere fernereHoch-Oberkeitliche Willensmeynung dahin, daß nun-mehro auch noch weiter verholten seyn sollen,alles sogeheissene Luzerner-und Churen-Geldoder Länder-Münz, von was Art selbiges seyn