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Vierter Band.
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MIR Bürgermeister und Rath

der Stadt Zürich, entbieten UnsernAngehörigen zu Stadt und Land Unsern Gnä-digen Willen, Gruß und alles Guts, auchdärbey zu vernehmen: Demnach Wir in diesenmißlich-und gefährlichen Zeitlauffen zu Unsermgroßen Bedaüren «nd Mißfallen vernehmen müs-sen, daß bey denen Rings um unsere Laud herumvorgehenden vielfältigen Volks - Werbungen dieeint- und Mere von Unsern getreuen lieben An-gehörigen , deren zeitliche und ewige WohlfahrtUns zum höchsten angelegen, unter allerhandscheinbaren Versprechungen, in solche Kriegs-Dienfte verlocket werden wollen, welche ihnensowol des geistlichen als des zeitlichen Nutzensund Vortheils halben so gefährlich, daß sie sichsechsten dadurch ganz und gewüsi unglücklich ma-chen, und in das Elend und Verderben stürzen !möchten, wofern sie dergleichen Volks - Werbe- !ren Gehör geben, und sich von denselben verfüh-ren lassen wollten: Als haben Wir Uns Semüf-siget gesehen, solch unverantwortlichen Verfah-ren ernst - erforderlicher Maaßen den Rigel zustoßen, und aus obligend - Obrigkeitlich, undgetreu-väterlicher Vorsorq, hochnothwendig be-funden, Unser wider das Reiß-Lausten vormalsverkündetes Verbot wiederum zu erneuern, undöffentlich verlesen zu lassen: Wessentwegen hie-mtt Unser ganz ernstlicher Befehl, Will undMeynung ist, daß alle Unsere Bürger, Land-Leute und Unterthanen, was Stand und We-sens sie immer seyn möchten, sich alles ausländi-schen Reiß-und Kriegs-Lauffens bey Unser Hoch-Obrigkeitlichen Straf und Ungnad gänzlich müs-sigen und enthalten, und ohne Unser Vorwif-