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Sechster Band.
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HAIN Bürgermeister und Rath der Stadt^ Zürich/ entbieten hiermit allen und jedenUnsern Getreuen, Lieben Verburgerten, undAngehörigen auf der Landschaft, Unsern Gnä-digen, Wohlgeneigten Willen, und geben dabeyzu vernehmen,

Daß Wir in Landesväterlicher Beherzigungwo möglicher Vermehrung des Wohlstands Un-serer Lieben Angehörigen, in sorgfältige Erwä-gung gezogen, wie ohngeachtet Unsrer verschie-dener bekanntgemachten Verboten und Landes-väterlicher Wahrnungen, dennoch immerfort anvielen Orten Unsers Gebiets der Mißbrauchherrsche, daß ein grosser Theil der Baum-Früch-ten , welche der gütige Gott Unserm Land zueinem gesunden Nahrungsmittel, und besondersfür den armem Einwohner zu einer gedeihlichenHilfsquelle in der Theurung und dem Mangeldes Getreides beschehret hat, auf eine übertrie-bene Weise vermostet und gebrannt werde; deß-nahen Wir, zumal bey dem diesjährigen reichenObst-Segen, nothwendig befunden, neuerdingsUnser bestgemeyntes Ansinnen dahin ergehen zulassen; daß alles dasjenige Obst, so zum Auf-behalten oder Dörren gebraucht werden kann,allein darzn verwandt werde.

Wir tragen das Gnädige Zutrauen zu Un-sren Lieben Angehörigen, selbige seyen vollkom-men überzeugt, daß diese Vorsorge nur auf ihreWohlfarth und Schaltung abziele, und sie sichdeßnahen von selbst bestens werden angelegenseyn lassen, diese Unsre Landesväterltche Erinne-rungen willig und gehorsam zu befolgen.

Geben Samstags den loten Herbstmonat 1785.

Canzley der Stadt Zürich.