Band 
Sechster Band.
Seite
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get, wird eine Revision aller in der Direkto-rial Cassa verwahrten Scheinen vorgenohmen,und lierbey darauf gesehen/ ob solche nach Vor-schrift verfaßt seyen r Zugleich sollen dieselbe mitden, sowohl hinter dem Postamt, als auch inder Stadtgerichts-Tanzley liegenden Ragionen-Büchcrn eollationirt werden, wo dann von ei-ner Hand in beyde die vorgegangene Verände-rnngm einzutragen sind; so wie änch bey diesemAnlars in dem Ragionen-Protocoll, das ebender Milderungen wegen eigens geführt wird,nachgesehen werden muß, ob alle im Lauf desJahrs erfolgte darinn verzeichnet seyen.

Und endlich wird auf Verfügung mehrernann-ter Jehörde hin, derjenige Secretariuö desPostcmts, der zu Führung des Raqionen-Pro-tocolis eommitirt ist, alle unter'm Iahr notisi-cierte Abänderungen jedesmal ohne Anstand so-wohl im Postamtv-Ragionen-Buch bemerken,als euch in das bey der Gerichts-Canzley liegen-de E:emplar, so von der Unterschreibers-Canz-ley an selbige abgegeben worden, nnverweilt ein-tragen; und nach der obberührt erfolgten jähr-lichen Revision einen vollständigen Ertract derim Jahr sich zugetragenen Veränderungen ver-fertigen, und solchen in die Staatsschreibers-'Canz-ey senden, damit derselbe zugleich mit die-ser wneuerten Ragionen-Ordnung, bey dernächßabhalrenden Zollordnunq der gesammtenKansmannschaft könne vorgelesen werden.

ii.

RagwlielpOrdmmg für Die Lommercie-rende Bürgerschaft.

Es solle die Handlung auf hiesigem Plaz nie-mandem als Verburgerten errlaubt seyn, auch