207 —
gezogen werden. Der Entwurf des Gelehrten Klein-schrod zu Würzburg für ein Strafgesetz, in welchemVerbrechen und Strafen bestimmter gegeneinander ge-wogen, und Menschlichkeit und Denkart des Zeitaltersmehr beachtet waren, wurde dem öffentlichen Urtheilezur Prüfung übergeben.
Noch ward immerdar die edelste Kraft der Nationdurch kirchliche Unduldsamkeit und mönchischen Geistes-zwang gelähmt. Die Gewissen und Geister mußten freigesprochen werden. Gebundene Hand arbeitet schlechter,als freie Hand; und der selbstdenkende Mann weiß sichda zu helfen, wo der Unwissende verzweifelt. Es wardzuerst die Aufhebung der Klöster geistlicher Bettelorde»(13 März 1302), dann die Aufhebung aller Klöster be-schlossen. Damit giengen zahllose Güter aus der todtenHand in die Lebendige über, und von den gewonnenenKaufsummen erwuchsen reiche Ausstattungen der neueingerichteten höher« und niedern Schulen. Die Hoch-schule Landshut allein erhielt durch Vermehrung ihresVermögens an 80,000 Gulden jährlicher Einkünfte. DieAufhebung der Klöster, wie wohlthätig sie in ihremZwecke war, konnte nur durch Eigennutz und Härte ein-zelner unwürdiger Beamten am allgemeinen Beifall ver-lieren, welche, uneingedenk der menschenfreundlichenWeisungen in der Verordnung vom I3ten März 1802,die empfangene Gewalt mißbrauchten, und hin und wie-der mit empörender Rohheit zu Werke schritten, wo ih-nen Schonung und strenge Rechtlichkeit zur Pflicht ge-macht war. Das ist das schwarze Loos auch der bestenFürsten, daß, wenn sie Segen ausstreuen wollen, ver-worfene Menschen einen Fluch dazwischen säen.
So plötzliche Umschaffungen des bisher Bestandenen,