Band 
Zweiter Band.
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zertreten hatte, war daS Vermögen des Volkes viel,mallszur Bestreitung der öffentlichen Bedürfnisse in Anspruchgenommen wurden, erst (23sten Februar 1809) durch Ver-

Fugger-Glött und Nordendorf , dann den fürstlich < ittkn«gischen Besitzungen, nach Abzug der an die Krone Wür-temberg abgetretenen Gebietstheile; l>) dem bisherigenköniglich-würtembergischen Amte Weitingen; o) dembisherigen Altmühlkreise, mit Ausschluß des LandgerichtesRiedenburg; -l) den Landgerichten Zusmarshausen undGöggingen, der Stadt Augsburg . — Sitz des General-Commissariats in Eichstädt, des Appellationsgerichts inNabburg .

s) DerUnter-Donaukreis faßte in sich: 2 ) denbisherigen Unter-Donaukreis; b) die Landgerichte Viech-tach, Mitterfels und Straubing ; das Landgericht Eg-genfelden, vom bisherigen Salzachkreise; 6) den ganzenUmfang des ehemaligen Landgerichtes Schärding , nebstdem an dasselbe angrenzenden Theil des Hausruckviertels,und dem Amte Lbernberg. — Sitz des General-Cvmmis-sariats in Passau, des Appellationsgerichts in Straubing .

6) Der Jllerkreis setzte sich zusammen: ->) auSdem bisherigen Jllerkreise, nach Abzug der an die KroneWürtemberg abgetretenen Theile; b) den von Würtem-berg abgetretenen Parzellen; c) dem Landgerichte Reutbi,des bisherigen Jnnkreises; <!) den Landgerichten Ursberg ,Schwabmünchcn, Mindelheim, Türkheim , Buchlohe, Kauf-beuern, Ottobeuern nebst Memmingen , dann die Mediat-Besitzungen von Fugger-Babenhausen, Fugger-Kirchheim ,Burheim, Winterrieden , Lhanhausen und Edelstetten, desbisherigen Lechkreises; e) den Landgerichten Günzburg ,Elchingcn, Roggenburg und Jllerdiffen, nebst den Besitzun-gen des Grafen Fugger-Kirchberg und Weißenhorn , mitAusnahme der an Würtemberg überlassenen Gebietstyeile.— Sitz des General »Cvmmissariats wurde in Kemxten,des Appellationsgerichts in Memmingen bestimmt.