theilung der Knegeslasteu auf das ganze Könlgrelch, da-mit nicht einzelne Gemeinden allein den Druck der Durch-züge fremden Kriegsvolkes zu tragen hätten; dann (lötenMai) durch Erhebung der außerordentlichen Steuer einesAchtheils-Procent vom Capitalwerth; darauf(20stenJuli)durch ein allgemeines Land-Aulehen, zu dem jeder Staats-diener, der über 1000 Gulden Gehalt bezog, fünf, jeder hbherBesoldete sieben und zehn vom Hundert, die sämmtlichenKirchen und Stiftungen eine halbe Million geben mußten.
7) Der Jsarkreis bestand: s) aus dem bisherigenJsarkreise, mit Ausnahme des an denJnnkreis abgetrete-, neu Landgerichtes Werdenfels; l>) den LandgerichtenSchrobenhausen , Aichach, Friedberg und Landsberg , desbisherigen Lcchkrcises; c) den Landgerichten Vilsbiburg ,Mühldorf , Wasserburg , Trosberg und Rosenheim , des bis,herigenSalzachkreises, — hatte seinen Hauptsitz sowiedas Appellationsgericht, in München .
v) Der Salzachkreis gestaltete sich: ->) auS denLandgerichten Simbach , Burghausen , Traunstein , Reichen hall , des bisherigen Salzachkreises; b) dem LandgerichteKitzbühel , des bisherigen Jnnkreises; c) dem Fürsten -thume Salzburg und Berchtesgadeu, mit Ausnahme desZillerthales; 6) dem bisherigen Jnn-Viertel, nebst demabgetretenen Theile des Hausruck-Viertels, mit Ausnahmedessen, was dem Unter-Donaukreise zugewiesen ist. —-Sitz des General-Commissariats wurde in Salzburg , desAppellationsgerichts in Burghausen bestimmt.
9) Der Jnnkreis begriff folgende Theile in sich:») den bisherigen Jnnkreis, mit Ausnahme der Landge-richte Rcuti, Kitzbühel ; d) das Landgericht Werdcnfels ;c) das bisherige salzburgische Zillerthal; 6) den bisheri-gen Eisackkreis, mit Ausnahme des von der Krone Ita lien und an die illirischen Provinzen abgetretenen Theiles;— hatte den Sitz des Kreis-Commissariats und des Ap-pellationsgerichts in Innsbruck .