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Zweiter Band.
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wieder das Ministerium des Inner» zur obersten Behördeempfing; gab (Uten November 1810) auch der General-Postdirection, und den sechs im Königreiche bestehendenOberpostämtern eine verbesserte Organisation; und stellteendlich (28sten September 1810) das Familien-Gesetzseines königlichen Hauses auf, worin Titel, Verhältnisseund Rechte der Glieder desselben, so wie Erbfolge, Vor-mundschaft, Regentschaft festgesetzt, und wegen Gerichts-barkeit des königlichen Hauses, so wie wegen des Familien-Rathes, angemessene Verfügungen getroffen werden.

Wenn es schon außer unserm Plane liegt, den Wil-dlings- und Verwaltnngsgang des Staates zu beschreiben,ist ein Hinblick darauf doch wesentlich, um zu zeigen, wieKönig Maximilian Ioseph in der Mitte aller Kriegs-stürme nie der edeln Friedenswerke vergaß, sein Volk zubeglücken, und zu erklären, woher die begeisterte Liebe desVolkes für den wohlwollenden Monarchen stammte, demes die schwersten Opfer mit freudigem Herzen brachte.Nur eins noch fehlte ihm, und dahin ging noch sein gan-zes Trachten, sich nämlich, in gleichem Maaße, Ver-trauen und Liebe seiner neuen Unterthanen in Tirol zugewinnen. Darum, als er am Losten October 1610 denVermählungstag des Kronprinzen mit der PrinzessinTh erese von Hildburghausen gefeyert hatte, ernannte erseinen Sohn (Listen October) zum Gouverneur des Jnn-und Salzach-Kreises in jenem Gebirgslande, und wiesihm zum künftigen Wohnsitze die Hauptstadt von Tirol,Innsbruck an.

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