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führten Gebrauch auf bestimmte Ortschaften ange-wiesen, von welchen man den Unterhalt auf einegewaltsame Weise erzwäng. Entweder fand Natural-Verpflcgung Seitens der Wirthe statt, oder die Trup-pen wurden halb in Geld und halb in Natura ver-pflegt. In beiden Fallen standen sich die gewinn-süchtigen Hanptleute am besten, indem sie dadurchGelegenheit zu Erpressungen erbielten. Man nahmauch von den Ortschaften andere Dinge von Werth,machte sie zu Gelde, und schaffte davon die Unter-haltS-Vedürfnisse an. So beklagte sich Konrad v.Burgsdorf 1689 gegen den Grafs» Lchwarzen-de rg, daß von Küstrin und Frankfurts a. d. O.nichts zu erhalten sei, und werde er alles, von wel-cher Art es auch sei, annehmen, und in Küstrin zuinVerkauf auf einen Haufen bringen lassen. Es kauftejedoch Niemand etwas ab, weshalb auch, weil ausFrankfurth gar nichts zu nehmen war, der dortigeBurgemeister als Griffet nach Küstrin abgeführt ward.
Man war zwar bestrebt, solcher Verfahrungs-weise möglichst vorzubeugen. Die Einwohner erhiel-ten die Erlaubniß die Verpflegung in Geld oder inNatura zu liefern, weshalb auch die kommaudirendenOffiziere dem Landcs-Kommissariuö die Musterrollenaushändigen, und jeden Ab- und Zugang anzeigenmußten. Allein die vollständige Zerrüttung undSchwäche, worin sich die Brandenburgischen Länderzur Zeit des Zojahrigen Krieges befanden, ließ dieseMaaßregeln ohne Nachdruck, und Unordnungen allerArt nahmen überhand*). Man sah sich zuletzt gc-
*) Die Leibgarde wurde noch, vor,»glich Im Verhältniß ,u den
»aaialß geringen Preisen aller Bedürfnisse, am besten be»ahlk.
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