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so ist dieses in jedem Punkte des Bogens pgo gesche-hen, sobald man nach mehreren Richtungen will feuernkönnen.

Wenn der Kaliber des Geschützes, welches aufdie Bank gestellt werden soll, vorher nicht bestimmt ist,so ist es am besten, wenn man ihr allemal diejenige Län-ge giebt, welche der Zwölfpfünder erfordert. Alsdannkommt man nie in die Verlegenheit, daß eine Bank fürein Feldgeschütz zu klein wird. Die siebenpfündige Hau-bitze braucht ohngefähr die Bank eines Sechspfündcrs.

§. io6.

Die Breite der Bank (L L 5 ».'64.) muß sogroß seyn, daß sowohl das Geschütz selbst, als auch r:x.die zur Bedienung desselben erforderliche Mannschaftdarauf hinlänglich Platz habe. Hierzu sind 16 bisi8 Fuß erforderlich; nemlich 16 Fuß für den Drejpfün-der, 17 Fuß für den Sechspfünder und i8 Fuß fürden Zwölfpfünder. Bey der Breite von i8 Fuß kannalsdann das Stück bis in die Diagonallinien und

der Bank herumgeschwänzt werden. Hierauf mußman beim Ueberbankfeuern allemal bedacht seyn.

Einige geben 12 Fuß für die geringste Breite einerBank an. Alsdann bleiben zwar zu jeder Seite desGeschützes noch ohngefähr Fuß Platz übrig, welchesaber für eine bequeme Bedienung zu wenig ist. Auchstimmen die meisten Artilleristen darin überein, daßman eine Bank für Geschütz nicht gut unter l6 Fußbreit machen solle.