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theils mit einem nassen Graben versehen, deshalb sieeinen desto größern Widerstand leisten können.

Sobald der Fluß Brücken und Führten hat, dieder Feind passiren könnte, so muß man hierin diejeni-gen Anordnungen treffen, die wir §. 288. u. f. ange-führt haben. Können wir mit Sicherheit auf dem jen-seitigen Ufer eine Batterie etabliren, so darf man die-ses nicht unterlassen, weil man von hier aus die Fronteder Stellung oder des Lagers von der Seite vertheidigenund den angreifenden Feind in die Flanque nehmenkann. Die Communication dieser Batterie mit unsererStellung muß sicher seyn und durch eine Verschanzunggedeckt werden, damit das Geschütz unterstützt und zurgehörigen Zeit zurückgezogen werden kann.z) An Bache .

Diese geben auch eine sehr gute Flanquendeckungab, sobald sie in einer morastigen Niederung, oderzwischen hohen und steilen Ufern stießen, wovon dasdiesseitige jedoch höher als das jenseitige seyn muß.Sollten sie von Natur nicht die gehörige Eigenschafthaben, so kann man eine Ueberschwemmung machen,die der Flanque der Stellung alsdann die gehörige Si-cherheit gewahrt. Wie ein Bach beschaffen seyn muß,wenn er eine brauchbare Ueberschwemmung liefern soll,ist §. 162. u. f. abgehandelt worden.

4) An Seen und Teiche.

Diese geben nur alsdann eine gute Flanquen-deckung ab, wenn sie einen so großen Umfang haben,daß der Feind zum Herummarschiren längere Zeit