Proportionirung der Gewehrläufe. 8 r
Für das Pistol könnte jedoch die Eisendicke unverän-dert bleiben,
§. 74.
Alle übrige Gegenstände an den Karabiner - undPistoleniaufen, als: Zündloch, Schwanzschraube, Visir,Korn, Hafte, werden nach denselben Gründen und Re-geln bestimmt, wie an der Muskete; weshalb darüberKapitel i nachzusehen ist.