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Kurzgefasste Stamm u. Rangliste der königl. preussischen Armee, für das Jahr 1792
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N. 20. Reg. Jung- v. Bornstedt.

blD' 1741, war das Reg. bei Molwitz u. vor Brieg. 1744, vor u. inPrag. 174;, bei Habelschwerd, bei HohenfriedberA.il. Kesselsdorff.1756, bei Lvwositz, das Ike Bar. n. Gren. Bei Breßiau u. Leu-^khe», das Reg. 17.58, vor Olmütz, das Reg. Bei Hochkirch, dieMusq. I7ZS, bei Kunersdorff n. in der Act. bei Meiffen, dasReg. 1760, bei Licgnitz, die Gr. Bei Lorgan, das Reg. 17L1,Acr. bei Saalfeld, das Reg. 176a, Acr. bei Brand n. bei Frey-berg, das Reg. 177s. Affaire bei Brix- die Gr.

Magdeburg. Scharlach Aufklappen , Auf-schläge u. Kragen; dieKlappcn sind wie die Aufschlage,mit einem weiß- u. blaugesircisten fingerbreiten Bandeeingefaßt. Die Officiers haben auf jeder Klappe 8geschlungene gvld. Schleifen mit offenen Puscheln, 2unter denselben, 2 über den Aufschlag, 2 aufderTa-sche, 2 hinten, u. um den Huth eine schmale gvld.Tresse. Ein Theil vom istcn, 2ten u. zten Distriktdes Holzkreises, der Stadt Hebisfeld,«. ein Theilvon Magdeburg. 1706 wurde dieses Reg. ausi Comp., so schon tüZ8 aus den Reg. N. 7 u. n ge-stiftet gewesen, i Bat. stark errichtet u. 171z mit dem2ten Bat., zu welchem eineMindensche u. eineCour-neaudsche Freicomp. genommen, u. 2 Comp. neu an-geworben wurden, vermehrt. Der G. L. v. Borstetwar Chef; starb 1711. Ihm folgte der G. M. v.Stille, welcher 1728 als G. L- starb. Sein Nachfol-ger war der Ob. de Laujardiere. Dieser starb 17z!u. folgte der Ob.v. Gravenitz, welcher 1741 das Reg.N. 40 erhielt, u. dieses dem Ob. v. Voigt abtrat.Da er 1742 als G. M. starb, so bekam es der Ob.v.Hertzberg, blieb 1745 als'S. M. bei Kesselsdvrf. Aufihn kam der G. M. v. Borck, welcher 1756 als G. L.Pens. erhielt. Ihm folgte der G. M. v. Zasirow, der1757 bei Außig blieb. Hierauf wurde der G. M. v.Bornstedt Chef; bekam 1759Pens., u. das Reg. wurdedem G. M. v. Stutterheim den 2ten gegeben. Diesererhielt als G. L. 1778 seinen Abschied. Ihm folgteder G. M. v. Kalcksiein, nahm 1784 seinen Abschied,worauf es der Ob. nachheriger G. M. v. Below er-