sl.
§. 21 .
Auseinanderlegung des Schloßes.
DaS Schloß wird wie das dcS Infaneterie-Gewehrs zerlegt.
§. 2 «.
Zusammensetzung.
Diese geschieht auf dieselbe Art, wie an-der, Vorschriften für das Infanterie-Gewehr»heilet.
§. 2Z.
Zerlegung der Pistole.
r) Das Schloß wegzeschraubt und abge-nommen.
2 ) Den Bund.
Z) Die Kreuzschraube.
а) Den Lauf ausgehebert.
5) Den Bogen des Bügels.
б) Den Stift oder die Schraube deSDrückers.
Das Bügelblech.
Die Schraube der Kappe darf nicht »b->-kNvmmen werden.