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von 4 Compagnien 5 150 Köpfen, welchem BataillonSpandau zur Garnison angewiesen wurde. Im Kriegesoll jede Compagnie den Stamm für eines der Ersatz-Ba-taillone der 4 Garde-Jnfanterie-Regimenter bilden, wes-halb auch in dem Bataillon jedes dieser Regimenter seineeigene Compagnie hat.
Das Bataillon gehört zur 1 sten Garde - Infanterie-Brigade.
17) Im Jahre 18)8 wurde» auch die sämmtlichenGarnison -Compagnien der Armee aufgelöst, und in Stellederselben formirt:
bei jedem Armee-Corps ein comb. Ncs.-Bat. von 4 Comp.L 100 Köpfen,
bei den Gardetruppen Halbinvaliden-Sektionen in Stärkevon 2 Unteroff. 2 Gem. per Comp. u. Escadr.bei der Cavallerie Halbinvalidcn < Sektionen in Stärkevon 2 Unteroff. 2 Gem. per Escadron,bei der Artillerie Halbinvaliden - Sektionen in Stärkevon 3 Unteroff. 2 Gem. per Compagnie,bei den Pioniren Halbinvaliden - Sektionen in Stärkevon 2 Unteroff. 4 Gem. per Compagnie.
Die Compagnien der combinirten Reserve-Bataillonekorrespondiern mit den Infanterie-Regimentern des Armee-Corps, sie, so wie die Halbinvaliden-Sectionen, sind zurAufnahme halbinvalider, aber noch GarnisondienstfähigerUnterofficicre und Gemeinen bestimmt, die combinirten Re-serve-Bataillone werden aber durch Rekruten complettirt,wo hierzu die Invaliden nicht ausreichen.
18) Um den Prinzen des Königlichen Hauses, nach-dem sie bis zu den höheren Graden in der Armee gelangtsind, eine entsprechende Stellung zu geben, durch welchesie zugleich Gelegenheit finden, die in den Provinzen ver-theilten Bestandtheile der Armee genau kennen zu lernen,beschlossen Seine Majestät unterm 30stcn März 1838 dieErnennung von Inspekteurs der Armee-Abtheilungen, wel-chen die Jnspicimng der Truppen im Allerhöchsten Auf-trage obliegt. — Die Ernennung erfolgt alljährlich und