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Stammliste der königlich preussischen Armee seit dem 16ten Jahrhundert bis 1840
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in einem größeren oder geringeren Umfange Behufs An-schaffung von musikalischen Instrumenten rc. zu Theil.

Auch den weiblichen Zöglingen wird bei untadelhafterFührung die Aussicht auf Erlangung einer gleichen Prämiezugesichert, sobald sie sich vcrheirathen, oder wenn sie 8Jahrehintereinander bei einer und derselben Herrschaft im Dienstegewesen sind, oder wenn sie 12 Jahre und davon bei jederHerrschaft wenigstens 1 Zahr gedient haben, oder endlich,jedoch nur ausnahmsweise, wenn sie, durch ihren Körper-zustand erweislich ganz verhindert in den Dienst zu treten,zwar ein anderes Unterkommen haben suchen müssen, sichaber dabei bis nach erlangter Volljährigkeit zur besondernBerücksichtigung empfohlen haben.

Die Direktion und Beaufsichtigung des ganzen In-stituts, so wie die Verwaltung seiner eigenthümlichen Fondsund Revenüen, ist einer besondern Jmmediat-Behörde inBerlin , unter der Benennung:Direktorium des Pots-damschen großen Militair-Waisenhauses" untergeben, mitder Bestimmung, daß die Einkünfte der Anstalt nicht mitden Staatsfonds vermischt, und nicht zu andern Staats-zwecken verwendet werden dürfen. Der Anstalt selbst stehtein höherer Officier als Direkter vor, welcher in Potsdam seinen Sitz hat und dem auch die Vorsteherin des Mäd-chcnwaisenhauses zu Schloß Pretzsch in allen Beziehungenuntergeordnet ist.

Die Gebäude des Potsdamschen Instituts wurdenzuerst im Zahre 1722 von Fachwerk aufgeführt. In denJahren 17381743 erfolgte ein Erweiterungsbau. Diemassive Erbauung sämmtlicher Räume fand in den Jah-ren 17711776 Statt.

Im Jahre 1820 wurden die in der Tcltower Vor-stadt gelegenen Lazareth -Gebäude an das Cadetten-Insti-tut abgetreten, und dem Militajrwaisenhause die dicht anseine Gebäude in der Stadt grenzenden Kasernen, zum La-zarethe eingeräumt.

Außer der zu ihrem künftigen Beruf nöthigen wissen-schaftlichen Erziehung werden die Knaben zu Leibes- und

mili-

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