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ter'm äten December 1816 befahlen Seine Majestät derKönig die Aufrechthaltung dieses Instituts. Als späterdas Bedürfniß und die Bestimmung, daß sämmtliche schul-berechtigte Soldatenkinder der Garnison in Stralsund ohneAusnahme an dem Unterrichte und der Wohlthat des In-stituts Theil nehmen sollten, eine Erweiterung desselbennothwendig machte, wurde dieselbe im Jahre 1830 aufdrei Klassen mit drei Lehrern und im Jahre 1835 aufvier Klassen mit vier Lehrern in's Werk gesetzt. So zähltdas Institut jetzt 298 Kinder, von denen 131 dem activenMilitair und 167 verabschiedeten und verstorbenen Solda-ten angehören. Sie erhalten sämmtlich freien Schulun-terricht und den jährlich zureichenden Bedarf an Stieseln,Schuhen, Hemden und Strümpfen, und 50 Knaben und50 Mädchen eine vollständige Sonntags- und Alltags-Be-kleidung. Neben dem Schulunterricht besteht noch eineIndustrie-Schule. Außerdem erhalten seit der Gründungdes Instituts vier arme blinde und lahme Personen ausdem Stistungsfonds eine jährliche Unterstützung.
Das Soldaten-Kinderhaus steht unter der Ober-Auf-sicht des Kriegs-Ministerin Die Curatel und Administra-tion ist einer Direction übertragen. Die Leitung der Ver-waltung lag früher dem jedesmaligen General-Gouverneurob; bei dem Uebergange der Festung Stralsund an dieKrone Preußen, und nach erfolgtet' Organisation der dor-tigen Regierung wurde sie jedoch im Jahre 1817 der letzte-ren Behörde übertragen. In Folge der Militair Kirchen-Ordnung vorn 12. Februar 1832 ging das Institut in ad-ministrativer Hinsicht, so wie in allen äußeren Beziehun-gen im Jahre 1833 ausschließlich an die Militair-Ver-waltung über. Die Aufsicht über die Schule, die Lehrer,das Manufaktur-Wesen und die Kasse führt der Inspektor,und legt derselbe jährlich der Intendantur der 2ten Armee-Corps Rechnung ab.