Viertes Kapitel.
Von den architektonischen Verzierungen.
Bon den Säulen, Säulenfüßen, Kapitälen und Säulen-gebälken von Tischlerarbeit.
Säulen von Tischlerarbeit zu machen, welche dem Spalten undder Trennung nicht unterworfen sind, muß man sie, wie die im Grund-riß gebogenen Füllungen, aus mehreren zusammengefügten und ver-leimten Stücken bilden, Figur I, 2, 3, 4 der Tafel t'Xl-Vll. Manstelle in der Mitte einen mehr oder weniger starken Pfosten odereine Axe aus, je nach dem Verhältniß des Gewichtes, welches jeneStücke zu tragen haben mögen. An den Enden dieses Pfostens bringtman sogenannte Docken an, auf welchen man die Holzstücke befestiget,welche den Umfang der Säule bilden sollen und deren Anzahl imVerhältnisse zu dem Durchmesser derselben stehen muß. Bei Säulen,deren Durchmesser nicht über 1'/, F"ß beträgt, kann diese AnzahlStücke 8 seyn, welche inwendig ein Achteck bilden, wie die Docken,auf welchen sie befestiget werden müssen.
Wenn der Säulenschast ringsum ganz frei und glatt seyn soll,so ist es ziemlich schwer, das Aufspringen des Holzes bei dem Ein-trocknen zu verhindern, so trocken es auch seyn mag; wird aber dieSäule in geringe Entfernung von der Mauer oder dem Hintergründe,der damit geziert werden soll, gesetzt, so läßt man an einer Stelle, dienicht in die Augen fallen kann, eine etwas offene unverleimte Fuge,auf welche sich die ganze Wirkung des Schwindens und Aufschwellensder Hölzer wirft, wegen des Spielraums, welchen man in den Ver-bandstücken der übrigen Hölzer sorgfältig gelassen hat.
Soll der Säulenschast mit Cannelirungen verziert werden, so istes besser, wenn sich die Fugen der den Umfang bildenden Stückegerade an den Kanten oder den Stegen befinden, weil man Leistendarüber anbringen kann, welche die Fugen verbergen.