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Fünfter Band.
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Von den metrischen Maaßen rc.

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auf eine dauerhafte Basis gründen, welche zugleich Einfachheit undVortheil gewährt.

Man hat daher zuerst in der Natur selbst eine unveränderliche Haupt-einheit ausgewählt, welche zu jeder Zeit und in allen Ländern leichtzu vcrisiciren ist, und hernach beschlossen, alle Maaße von derselbenabhängig zu machen und darauf zu beziehen. Diese Haupteinheit istmit dem Namen Meter (M'rpov) bezeichnet worden, welcher schonandeutet, daß sie das einzige Maaß, das Modell-Maaß, der unver-änderliche Typus aller Vergleichungen ist, welches auch die Naturder Gegenstände seyn möge.

Die hier von dem Verfasser ausgesprochene Ansicht kam schon im Jahr1801 in k>espar»t >ILtioI»zie constituUuricllc vor, aber 'für einen and ereilZweck. Wir haben bereits im 4. Bande, Buch 9, S. 347 angeführt,daß ein Decret vom 12. Febr. I8l2 die Unterabtheilungen der metrischen Maaßenach den früher gebräuchlichen Eintheilungen und Benennungen genehmigt hatte.

Wir haben geglaubt, den Tert dieses Dekrets, als des lebten von derRegierung über diesen wichtigen Gegenstand ausgegangenen öffentlichen Acts,im Interesse der Kunst, hier aufführen zu müssen, um so mehr, da der vondem Verfasser zur Sprache gebrachte Gegenstand durch den Artikel 4 nochunentschieden zu seyn scheint.

Kaiserliches Dekret, betreffend die Maaße und Gewichte.

Im Pallas! der Tuilerien den 12. Februar I8>2.

Napoleon, Kaiser der Franzosen, König von Italic», Protektor desrheinischen Bundes rc. rc.

Wünschend, die Einführung allgemeiner Maaße und Gewichte in unseremReiche zu erleichtert! und zu beschleunigen;

Auf den Bericht Unseres Ministers des Innern;

Nach Anhörung Unseres Staatsraths,

Haben Wir verordnet und verordnen wie folzt:

Art. I. Es soll keine Abänderung in den Miaß- und Gewichtseinheiten,wie dieselben durch das Gesep vom 19. Frimcire VIII (10. Dec. 1799)bestimmt worden sind, vorgenommen werden.

II- Unser Minister des Innern wird, zmr Gebrauche des Handels,Meß- und Gewichtsinstrumcnte verfertigen lassen, welche sowohl die Brücheals auch die Vielfachen der besagten, im Handel am meisten gebräuchlichen,Einheiten darstellen und dem Bedürfnisse des Volkes entsprechend einge-richtet sind.

III. Diese Instrumente sollen auf ihren verschiedenen Seiten die Ver-gleichnng der durch die Geselle bestimmten Eiutleilnnge» und Benennungenmit den früher gebräuchlichen enthalten.

Rondelet's Kunst zu bauen. V. Th.

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