Band 
Fünfter Band.
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119
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Von der Maurerarbeit. 119

ES müssen daher die kreisförmig zu bearbeitenden Flächen folgen-dermaßen unterschieden werden:

1) Die kreisförmige Bearbeitung , wobei im Durchschnitt0,27 Millimeter weggehauen werden, wird 1mal gerechnet. WaSweiter abgehauen wird, muß nach dem Kubikinhalt berechnet und alsAushöhlung am Bau veranschlagt werden.

2) Die Bearbeitung sphärischer, oder im Grund- und Aufrißkreisförmiger Flächen wird doppelt gerechnet.

Bearbeitung der Gesimse.

Der seit Bullet bis auf die neueste Zeit am meisten befolgteGebrauch, die Gesimsglicder auszumeffen, bestand darin, jedes miteinem Plättchen überdeckte Glied, welches auch seine Größe seynmochte, gleich einem Fuß Breite des Mauerhaupts zu rechnen, wor-unter die Bearbeitung aus dem Groben begriffen war.

Später wurde letztere noch besonders veranschlagt und nach Kubik-metern berechnet.

Nach einem neuen, im Jahre 1804 eingeführten Ausmessungs-system wurden nicht nur beide Werthe zur Veranschlagung steinernerGesimse angenommen, sondern auch die Preise für die Bearbeitungder Glieder 1'/- mal so hoch gerechnet als bei einem Mauerhaupt,was den Preis nach dem von Bullet angenommenen Gebrauch aufdas Doppelte erhöht.

Wahr ist es, daß die ganz allein mit dem Meise! vorzunehmendeBearbeitung der Gesimsglieder theurer ist als die der Maucrhäupter,wobei nur der Rand mit dem Meise!, das Uebrige aber zuerst mitder Zweispitze und dann mit einem Hammer, welcher auf der einenSeite gezackt und aus der anderen glatt ist, bearbeitet wird. Alleinwar die ältere Methode der Ausmessung nicht allgemein richtig, sogab die neuere zu außerordentlichen Mißbräuchcn Veranlassung.

Denn da nach dem alten Gebrauch jedes Gesimsglied zu 15 ent-wickelten (Zentimetern gerechnet wird, während z. B. die Plättchen,wie auch die Stäbchen, oft keine 5 (Zentimeter enthalten, und dawenige Hauptglieder, mit einer Schnur im Umfang des Profilsgemessen, eine Entwickelung von 15 (Zentimeter erreichen, so fallt esin die Augen, daß der Ucberschuß der Entwickelung, welcher sich beider Rechnung zu 15 Centimetcr für jedes Gesimsglied crgiebt, den