128 Veranschlagung der Vauarbeiten; 2. Abth. 2. Kap.
Zu dieser Arbeit, welche fast immer auf dem Werkplatze geschieht,kann man den Bossirhammer, die Zweispitze und zuweilen den Spitz-meisel gebrauchen.
Der Preis des Kubikmeters beträgt für 16 Arbeitstage, zu4 Fr. 36 Cent., zusammen 43 Fr. 66 Cent.
Von dem Abhauen des Steins am Bau selbst.
Werden die vier so eben unterschiedene Arbeiten an dem Bauvorgenommen, so bieten sie dem Arbeiter öfters mehr Schwierig-keiten dar, weil der Arbeiter genöthiget ist, sie in mehr undweniger beschwerlichen Stellungen zu verrichten; sie erfordern dahernothwendig mehr Zeit, zuweilen mehr Gewandtheit und selbstoft mehr Vorsicht, um die bestehenden Construktionen nicht zuerschüttern.
Aus hiesem Grunde hat man es für nothwendig gehalten, jedederselben um höher zu veranschlagen, als wenn sie auf demWerkplatze vorgenommen wird.
Was die Wegschaffung der Abfälle betrifft, so muß dieselbe indem Kubikmeter bei jeder dieser vier Arten von Abhauen mit einge-rechnet werden, die Arbeit mag auf dem Werkplatze oder an demBau geschehen.
Es würde außerordentlich schwer seyn, den Kubikinhalt genauzu bestimmen, der dem Unternehmer anzurechnen wäre, weil derselbe,wenn er den Werkplatz aufräumen und reinigen läßt, diejenigenSteinabfä'lle, welche er zu Mauerwerk wieder gebrauchen kann,zurückbehält.
Die Erfahrung hat gelehrt, daß der abgeschlagene Stein zu-weilen sein Volumen um die Hälfte vermehrt; allein das Setzen,das Zusammendrücken unter der Last der auf den Werkplatz nachund nach gebrachten Steine, der Sägcstaub, welcher zum Theilverfliegt, vermindern den eben erwähnten Raumzuwachs; so daß mandafür, wie bei Terrassen, des wirklichen Kubikinhalts in Anschlagbringen kann.
Auf diese Weise ist in den nachstehenden Tabellen gerechnetworden, welche alles das enthalten, was zur Berechnung der ver-schiedenen, aus den in Paris gewöhnlichsten Hausteinen mit Fleißund Sorgfalt ausgeführten Arbeiten zu Mauern oder Pfeilern, noth-wendig ist.