Band 
Fünfter Band.
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Beilagen.

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Nun folgt das Gutachten des Conseils, welches während derSitzung dem Bericht des Verfassers von der Hand des Sekretärsbeigefügt ward und also lautete:

Nach Vorlesung des Berichts ist das Conseil für den Civilbau,durchdrungen von der Vortrefflichkeit der Grundsätze, worauf derselbeberuht, und von den Vortheilen, welche aus der Vollziehung derdarin enthaltenen Bestimmungen für die Ordnung und den Staats-haushalt gewonnen werden, demselben einstimmig beigetreten Das-selbe beschließt demnach, diesen Bericht sogleich dem Minister vorzu-legen, begleitet mit dem Bericht vom 2. dieses Monats, in Betreffder Abschaffung des herkömmlichen Gebrauchs, wozu er gewissermaßendie nöthige Ergänzung bildet.

Paris den 6. Nivoie des Jahres IX.

Nr. V.

Protokoll der am 26. Nivose des Jahres VII. gehaltenenSlßUllg des Conseils für den Civilbau zur Festsetzung derRechnungen des Baujahrs VI.

Diese Sitzung, welcher alle Mitglieder des Conseils beigewohnthaben, war dazu bestimmt, einen Bericht des Bürgers Rondelet,über die von den Verifikatoren vorgeschlagenen Preisbestimmungen fürdie während des Jahres VI verfertigten Maurerarbeiten, anzuhören.

Die Details, in welche der Bürger Rondelet in seinem Berichteingegangen ist, zeigen, daß das Bebauen der Lager und Fugen beiden Steinhauerarbeiten nickt nach seinem wahren Betrage in den vonden Verifikatoren vorgelegten Tabellen eingetragen, daß aber dieserFehler durch den Preis für das Behauen der Häupter, den dieselbenzu hoch und nach dem Herkommen anschlagen, wieder ausgeglichenworden ist; so daß, ohngeachtet des Unterschieds der Preisausmitte-lung, die von dem Bürger Rondelet vorgeschlagenen Preise denen derVerifikatoren gleich sind oder doch nur wenig davon abweichen.

Nach der Vorlesung dieses Berichts und nach der dadurch ver-anlaßten Berathung sind die vom Conseil angenommenen Preise indas Verzeichniß eingetragen worden und die Verifikatoren haben esübernommen, in der Sitzung vom 6. Pluviose eine reine Abschrift desVerzeichnisses vorzulegen, um durch die Unterschrift der Conscils-mitglieder definitiv genehmigt zu werden.