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INSTRUKTION,
und
Anleltung
Von Pormiruttg des Proceslus bey denen Kriegs-Gerichte«/nach heutiger Art/ und was dabey zu obssrviren.
cT P U T I.
Leich wie es an dein ist/ daß i. der Militärische pro ' iud ® rt ...cefs, wie auch die Artund Weift/wie darinnen»»- »,7§"verfahren werde / mehr auß der observanz und rre formtäglichen fractic, als auß denen beschriebenenffipKRechten erlernet und genommen werden müsse; -»'«»».So ist hingegen gewiß / daß alle diejenige / so bey Kriegs-M» p™-Gcrichten die Direction des Processus führen / oder sonsten^^ W1 ‘ fdabey zu handlen haben / obiigircf seyn eben fo wohl als inden Ovii-Gerichten nöthig in Anhörung / Erörterung undAburtheilung einer Sachen die formam des militärischenprocessus nicht allein zu wissen / sondern auch dieselbe dabeygenau in acht zu nehmen / sonsten der Process ob clePeSumtormzlium eben so wohl derdiuiiltat unterworssen/und ex cacapice angefochten werden kan.
x. Und weil man auß täglicher Erfahrung gesehen/DrepEkdaß die Miinair-Processe tuä)t auf einerley Art traQiret/bey^Ersondern mehrentheils nur nach dem ^.rbimo und Gutdün-müsse»cken der Richter und Justitiarien geführet / und theils zu sehr •»;-
abbrevifet) theils aber gar zu weittaufftig cxtcnäiret wer-
den/