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Corpus iuris militaris, auctum et emendatum; oder vollkommenes Krieges-Recht, der hohen Potentaten in Europa; benanntlich Ihro Röm. Kaeyserl. Majestät, Königl. Frantzös. Groß-Britann. Schwed. Dännem. Polnische, auch Sächs. und Preussen-Brandenburgische ... Kriegs-Artickel ... Artickels-Briefe, welche mit den neuen Kriegs-Satzungen und darüber gestellten Anmerckungen beygefügten geänderten Edicten, Ordonnantzien und angehängten Zugaben ... erläutert und vermehret worden
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JV£ilitariJip^0 Practica;

Oder

Kriegs'Ordnung/

^rrv as Y, ^

Welche

In Festungen / Städten / und öffentlichen Held-

Lagern / von hohen und niedrigen Officierern/bey sonder-

lichen Begebenheiten/ zu gebrauchen/ und von denen Soldaten

wohl zu beobachten

Vorrede.

-As die Unordnung vor grosses Unheil und schädliche Zer»^ rüttung in dein geistlichen/ weltlichen und häußlichenStande vor Zeiten hat verursachet J wil ich anitzo umbeliebter Kürtze willen/ mit vielem Beweißthum ausden Hiftoricis niemand beschwerlich seyn/ alldieweil die Erfahr^ung bezeuget / daß offtmahls durch dieselbe viel schone Fcfnm*Rn/ Städte und Feldläqer/ wo nicht in ganhlrchen Rum undäusserstes Verderben; Dennoch aber in unsäglichen Schaden kom-men und gerathen. Und dieses haben auch die hohen Potentaten

des Miss Reichs jederzeit bey sich wol erwogen/ und danncnhcrodie Kneass+Ordnung in rühmliche Obacht genommen /damit sie rhrLand und Leute für allen feindlichen Einfallen clcfenäuen lind ttt gu-Wohlstände erhalten könten. Wie Sie denn auch ancho/ aus

Abliegender DattcrlichcrLand^Vorsorge/nachdem leiderdrever»d^blich^ Kriegs^ Flamme / so btßhcrom den benachbarten Komg^!^^u grausain gewütet/ sich nach Deut Römischen Retchc gewen ,5f fjjm allein FessBctmnd Bußtage angestellet; Mdern achÄ?.ch ihre weise Kriegst Räthe und verständige Ossmrer guteKrugS'. Ordnung gemacht/ Damit jvlche Kricgs^Flamrm durch