8(170).
welche ein Obriſt, Obriſtlieutenant oder Major
commandirt. In Friedens⸗Zeiten gehen dieGrena-
dier⸗Compagnien wieder zu ihren Regimentern zu-ruͤek, und verſehen mit denſelben den Dienſt in den
Beſatzungen. Jedoch ſind hiervon die 6 folgenden
Bataillons ausgenommen, welche auch in Friedens-
Zeiten bei einander bleiben, ſo daß die Grenadier-
Compagnien, welche ſolche ausmachen, fut beſtaͤn-
dig von ihren Regimentern getrennet ſind.
J. Grenadier⸗ Bataillon von Wan-genheim. Standquartier Treuen-briezen und Belitz.
1742 ließ der Koͤnig die beſtenLeute von denGar-niſon⸗Regimentern ausheben, und aus ſolchen zweiGrenadier⸗Compagnien errichten, welche anfaͤng-lich zur Schloßwache in Charlottenburg beſtimmtwaren. Der Major von Byla ward zu derenCom-mandeur ernennt. Gegen das Ende des 174aſtenJahres mußten 2 Grenadier⸗Compagnien des Gar-niſon⸗Regiments Bredow,(ſiehe Num. 7.) dieGrenadier⸗Compagnie des Garniſon⸗Bataillons vonWeyher,(ſiehe Num. 4.) und die Grenadier-Compagnie des Garniſon⸗Bataillons von Seller-mann,(ſiehe Num. 2.) dazuſtoſſen, und darausward ein Grenadier⸗Batgillon von s Compagnienerrichtet, welches in Friedenszeiten beſtaͤndig bei-ſammen bleibt, wenn es aber zu Felde gehet, 2Compagnien zu Formirung eines andern Grena-
M 2 dier-