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1 (1816) Die Leistungen der Ober-Officiere und Untergeordneten / von Carl Heinrich Aster
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Sollen die Brand-Batterien mit Brandrachetten bcsêwerden, so ist es nöthig, eine nicht brennbare Verkleidung JWahlen, oder die Laffetten derselben an feuerfesten Orten.stellen, da diese Rachetten ohnehin stets im Bogen geschêwerden.

Vier und Zwanzigste Vorlesung.

Küsten i Batterien.

§. 5i3.

Zweck der Küste» - Vertheidigung, nebst der Erklärung der versê^neu Landmigs- und Anker-Plätze an einem Meeres -Ustk-

Um die Meeres. Ufer (Seeküsten) nebst denen dari» ^legenen wichtigsten Platze gegen feindliche Landungen und ^griffe fernhin und in der Nahe, zu schützen, bedient mautheils beständiger Verschanzungen und Batterien, theilsauch nur flüchtiger Werke und Geschütz--Verschanzungen, (che letztere nur erst in Gefahr drohenden Zeitpunctenwerden

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Die letztem machen hier den eigentlichen GegenstandUntersuchung aus.

Bevor sich aber die Auswahl der Puncte und die Artrer Einrichtung anzeigen laßt, ist eine kurze Erklärung^verschiedenen, durch die Wassertieftn, die Gestalt und dis ®schaffenheit der Küsten rc. erzeugten, und allgemein ange»° ^nunen Benennungen einzelner Theiler der Mettes- Ufer vora"zu schicken. Als:

1) Rheden , Reeden (rades), sind Ankerplätze,

Schiffe nur vor gewissen Winden und Stürme» ^liegen. ,

2 ) Meerbusen, Golfe (golfe) ist ein, weit i» °

Land hineinreichender Theil der See. &

5) Bucht, Bay (baie, anse), ist ein kleinerer, i» ^Land tretender Seearm..