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1 (1816) Die Leistungen der Ober-Officiere und Untergeordneten / von Carl Heinrich Aster
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639
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Seite z. B. in g, wenn das Erdreich bis auf die erfor«

Gliche Tiefe weggenommen worden ist. Stehen diese Bolzen,^schlagt der Arbeiter die kürzern heraus, grabt das Erdreich^ auf die Tiefe der, schon vorhin weiter vorgeschlagenen PfahleJ* kurzen Stoße, treibt die Pfähle nieder, und vollzieht diesSchaft sodann auch an dem gegenüber stehenden Stoße.

Hat die Brunnentiefe dadurch abermahls Eile an Tiefe^Wonnen, st- mißt man auf der erlangten Drunnensohle dieOstere Länge aller 4 Stöße aus, weil die Pfahle durch das,i! nm oben fächerartig vorgeschriebene Greifen, hier noch mehrtunnenweite als am Helfjoch e, ergeben. In aüm wird an-wie oben, mit dem Helfjoche verfahren, nur kann dieses^gelegte Joch (Pfändejoch) aus ungefähr vier Zoll siar-Holz bestehen. Während der Fertigung des Pfandejochcs,^schließt man nöthigen Falles, alle, in den Ecken vorhan-btff ^"înungen zwischen dem Helfjoch und dem Pfändejoch;ll^r gelingt dies jedoch, wenn das letztere liegt.

Das Einlegen des Pfandejochcs, gleicht dem des Helf-^ches, um aber dessen Joche hinter die noch stehenden Bolzen^8' ju bringen, wird auf jeder Seite einer heraus geschla«wenn zuvor an dessen Stelle eine eiserne Klammer dicht3och eingeschlagen worden ist. Hierauf lassen sich^Je Pfandejoche, hinter den zweyten, auf jeder Seite noch^°^ en S> schieden, dicht an die Schwartenpfahle

"rn, und die Kappe» le, auflegen.

»ab ^ dürfen, wie hieraus zu ersehen, nie ganz

ve au den Pfählen stehen, wäre aber dieser Raum noch zuk>as A man das Helfjoch so lange kreuzwciß ab, bis

aesfft worauf die Bolzen sogleich wieder unter«

'M werden.

§. 568.

Fertigung eines Tragestänipels nebst Fußpsabl und Bühnloch.fch fcie Pfändung eingelegt, so bestimmt theils die B«-h^înheit fceg Bodens, theils der längere oder kürzere Ge«J. 1 !'* 1 des Minenbrunnens, ob die §. 55?. in der Anmerkungarten Tragrstampel einzulegen sind oder nicht. Bey sandigem