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1 (1834) Was sie waren - ihre Geschichte / von Carl Friedrich Gumtau
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Riemen über die Schulter gehangen, getragen. Anstatt derbisherigen, auf der einen Seite flachen Pulverflaschen sindmittelst Allerhöchster Kabinets -- Bestimmung vom 31. Dezem-ber 1833, solche von einer auf beiden Seiten konvexen Formvon stärkerem Messing, als die frühern, genehmigt worden.

Die Säbel der Offiziere erhielten wieder lederne Schei-den und wurden an einer über der Schulter, unter der Mon-tirung, hängenden Kuppel getragen.

4. Ausrüstung.

Ueber die Ausrüstung, welche im Wesentlichen der indem ersten Abschnitte dieses Zeitraumes gleich blieb, werdenspäter an seinem Orte die nöthigen Notizen gegeben werden.

5. Ergänzung.

Indem dem Ergänzungswesen die im Allgemeinen fürdie ganze Armee gegebene Ersatz-Instruktion vom 3. Juni1817 zum Grunde gelegt wurde, verblieben dabei die beson-deren Verhältnisse der Jäger berücksichtigt und daher für dasGarde-Jäger-Bataillon und für die Jäger-Abtheilungen,ihrem Wesen nach, das früher bestandene und angegebeneVerfahren fortbestehend, wobei zu bemerken ist, daß Behufsder Komplettirung der Kriegs - Reserve der Jäger-Abthei-lungen, in so fern solche nicht durch Einstellung gelernterJäger bewirkt werden konnte, die Abtheilungen mittelst Aller-höchster Kabinets-Ordre vom 17. März 1831 angewiesenwurden, nach ihrer eigenen Auswahl die erforderliche Anzahlgeeigneter Freiwilligen auf dreijährige Dienstzeit, welche sichvorzugsweise zum Dienst bei der Waffe eignen, einzustellen.Nachdem der dafür angegebene Zweck erreicht war, hörte dieEinstellung der nicht gelernten Jäger in die Jäger-Abthei-lungen wieder auf und traten die frühern Bestimmungen,der ausschließlichen Komplettirung durch gelernte Jäger, wie-der in ihrem ganzen Umfange in Kraft.

Das Garde-Schützen. Bataillon hat seine ganz eigen-thümliche Ergänzungsweise durch eine Werbung in Neufchatel.

Die übrigen Schützen-Abtheilungen, für welche die alle-girte Ersatz-Instruktion vollständig Anwendung findet, ergän-