385
Bibliothek geliehen wurden, welches Kapital aus dem ange-gebenen wohlthätigen Zweck mit 8 kroo. verzinset werdenmußte. Aus diesen Zinsen, so wie aus denen der übrigen beleg-ten Kapitalien wurden nun von 1820 ab die chargenmäßigenPensionen an 9 invalide Jäger fortwährend und noch jetztgezahlt. Auf diese Weise konnte der doppelte Zweck: dasMittel zur Unterstützung hülfsbedürftiger Kameraden, mitdem: damit Vortheilhast für die wissenschaftliche Ausbildungder Offiziere und Leute des Corps, dauernd zu wirken, aufeine würdige und lohnende Weise in Verbindung gebrachtwerden.
Auf den über die Bildung dieses Fonds an des KönigsMajestät erstatteten Bericht, geruhten Allerhöchstdieselben mit-telst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 26. Mai 1816 anden Obersten von Witz leben die Allerhöchste Zufriedenheitdarüber dahin auszusprechen:
„Ich habe aus Ihrem Schreiben vom 3. März v. mit„Wohlgefallen ersehen, wie thätig Meine Forstbedienten„für die Unterstützung der im letzten Kriege invalide ge-wordenen Jäger gesorgt haben. Ich erkenne dies um„so mehr, da Ich wohl weiß, daß auch sie in der ver-gangenen bedrängten Zeit schon mehr bedeutende Opfer„gebracht haben, und trage Ihnen auf: den Oberforst-„meistern von Kleist, von Schenk, von Bülow,„Jester , von Lrebra, vonLandwüst, von Pann-„witz, von Müll mann und dem Regierungsrath„von Thadden, so w>e allen übrigen auf der Mir„eingereichten Liste namentlich verzeichneten Forstbedienten„und andern Personen deshalb Meine besondere Zufrie-„denheit zu erkennen zu geben."
Indem hier der rühmliche Sinn der Forstbedienten undübrigen patriotischen Männer, welche für die Unterstützungder leidenden Vaterlands-Vertheidiger nach Kräften beisteuer-ten, dieser geschehenen Erwähnung wohl werth scheinen darf,muß noch bemerkt werden, daß der Oberforstmeister vonKröpf die in seinem Departement zusammengebrachten sehrbedeutenden Beiträge zur unmittelbaren Disposition des könig-
t. 25