Johann Heinrich Gottlobs von Justi Staatswirthschaft oder systematische Abhandlung aller oekonomischen und Cameral-Wissenschaften, die zur Regierung eines Landes erfordert werden
 
Kurze Geschichte des Finanzwesens und des Kaufhandels bey allen Völkern.
Aufsatz
 
Erstes Buch. Von den Mitteln und Maassregeln des Regenten, um das Vermögen des Staats zu erhalten und zu vermehren, und dadurch die Glückseligkeit der Unterthanen zu befördern.
 
Erste Abtheilung. Von der Sicherheit des Staats.
Zweyte Abtheilung. Von dem Reichthume des Staats.