Dritter Theil.
Marine.
Organisation und Einrichtung; Verwaltung und Allgemeiner
Dienstbetrieb; Eintritt, Ergänzung und Ausbildung; Sanitäts-wesen ; Gerichtswesen; Seelsorge.
I. Allgemeine Bestimmungen, Lrlaffe, Verfügungen, Gefetze etc.für Landheer und Marine.
Bestimmungen über den einjährig-freiwilligen Dienst im stehenden Heere und 1in der Marine, sowie über die Dienstverhältnisse im Beurlaubtenstande. Fürdas Publikum zusammengestellt auf Veranlassung des Königl. Preußischen Kriegs-ministeriums. 1876, Zweiter Abdruck. 1,20; gebd. „77 1,50.
—- —, betreffend die Kommandirung bezw. Beurlaubung der im aktiven Militär- 2dienste befindlichen Militäranwärter im Interesse ihrer Civilversorgung. 1885-
„77 —,15.
-über die Pensionirung und Versorgung der Mannschaften vom Feldwebel rc. 3
abwärts, unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze sür die Besetzung derBeamtenstellen, vom 25. März 1882. Hilfsbuch bei dem Dienstunterricht derMannschaften aller Waffen und für das Selbststudium. 1882. —,80.
Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militär-Dienstsähigkeit und zur Aus- 4stellung von Attesten. Vom 8. April 1877. Mit 4 Nachträgen. „77 1,80.
— — Dasselbe. 1. Nachtrag dazu. „77 —,15.
-Dasselbe. 2. - - ^ —,35.
-Dasselbe. 3. - - „77 —,10.
-Dasselbe. 4. - - (s.Nr. 14: Körting, Alphab.Anordnung.) „77—,35.
Dienstvorschrift für die Arbeiter-Abtheilungen. (Vom 31. August 1881.) „77 —,80. 5
-Dasselbe. Nachtrag I. Abgeschlossen Ende Dezember 1884. —,20.
Garnisondienst-Jnstruktion vom 22.Novbr.1883. 1884. „7c—,40; kart. .,77 —,55. g