Band 
Dritter Theil
JPEG-Download
 

obr

ruhigte , ward er von ihm in die acht erklärt, und zu seiner bessernerhaltung genöthigt, ferne festungen I!ow,Mecklenburg,Schwerin und Dobin zu zerstören,und sich nach Werla an der Warne zu reti-rircn. Da er aber bald hernach umgekommen, nahm Henricus l.eodas gantze land der Ovotriten ein, und theilte es unter seine vasal.len, da denn Schwerin , nebst Ilow, Gunzelinus, MecklenburgHenricus von Schalen, das übrige noch andere bekamen; denensöhnen Nicloti, Pribislao II und WMislao aber ließ er das landder Lyrmorum und Lirclpsnorum an den Pommerischen gräntzen,um die gegend,wo Rostock liegt. Hiermit waren dieselbe nicht zu-frieden. Als sie aber neue unruhe erregten, in welcher unter an-dern die grosse stadt Mecklenburg zerstöret wurde,ward Wertislausvon Henrico i-eon- gefangen und auf dessen beseht aufgehenckt.Pribislao stunden die Pommern bey, und als immittelft Henricusi.e° von dem Kayser in die acht erklärt worden, gab er Pribislaodas gantze väterliche Reich, die Grafschafft Schwerin allein ausge.nommen, wieder; jedoch,daß von dieser zckt an der Königliche titulder Obotriten aufgehöret; wie denn auch die Wendischen einwoh-ner dieser lande jelbst in diesen letzter» kriegen vertrieben, und dasland mit Sachsen und Friesen grdsten theils besetzet worden. Pri-bislaus ließ sich hierauftauffen, und nachdem er die stadt Mecklen-burg wieder angebauet,schrieb er sich einen Herrn von Mecklenburg.Er stifftete auch das closter Dodran, dauere Rostock , uns kam an.H78 auf einem turnier zu Lüneburg um das leben. Seine Nach-folger stehen in dem articul Mecklenburg.

VsnciLl.

itzerculor. 6>: VantzsI. f) tlog p. 701 leg.

(Obrecht/ (Elias) Georgii Odrechti söhn, Ulrici bruder, prokef-for eioguenriL und tiillorisru-i! 8ic)ttis,ius. wurde zum KöniglichenLecrekLrio der Lateinischen und Teutschen expetzuion beruffe» , undwar in der Historie, wie auch m der smiquität gar wohl erfahren.Er halte vor,das leben der ersten Christlichen Kayscr zu beschreiben,starb aber darüber zu Stockholm an. 1698 den ,6 jan. seinesalkers 44 jähr. Er« stz 20.169, mcnl.

kcbr. p.2l.

Dbrecht/ (Georgius) war ein berühmter v°Äor und Professorjuris zu Straßburg , aus einem fürnehmen geschlecht entsprossen.Er wurde gebobren an. 1547. Sein vatcr war Tdomas Odrecht,L^.cus daselbst ; von diesem , als einem gleichfalls gelehrtenmann,wurde er, bey vermerckung seines fähigen wgenu, fleißig zumstudirm angehalten, und nachdem er einen guten ansang mliumLniorivus gemacht hatte , nacher Tübingen geich.ckt, allwo erz jähr lang der pttziofopliic fl-jßig obzelegen. Folgends hat er sichzum lluciio juris gewendet , und in selbigem an bemeldtem orl dengründ gelegt. Von Tübingen gieng er nacher Besan^on, und vonbannen auf Orkans, allwo er den Molinäum, Conkium und Fer-»erium gehöret. Zu derseldiaen zeisneml.ch an. >572 geschahe dieblutige Hochzeit zu Paris,an Sr. Battsolomäl abend, bey beme, daes sich durch gantz Franckreich ausgebreitet,unserOvrecht sein lebenzuOrleans mit genauer noth iawiren können, da er jedoch seine ge-sammlete schöne Kwiiortiec im stich tasscn müssen. Er veriügte sichalso wiederum nacher hauß, faud aber allda einen neuen Verdruß,Massen seine daselbst zurück gelassene und von seinem verstorbenenVater ererbete bücher indessen gleichfalls unsichtbar worden. Diesebegegnissm machten ihn so verzagt, daß er sich entschlösse, das stu-biren aufzugeben und kriegs-dienste anzunehmen, änderte aber baldwiederum seine gedancken, und begab sich an. 1574 nacher Bafel,vollendete alldorren sein curl'um jucitz-cum, also daß er mit grossemlob llist-ucirte und darauf den grstzum O-Äo-siem annahm. Imfolgenden 157? jähr ward ihm zu Straßburg profcttio juris an-vertrauet, deren er 17 jähr lang rühmlich vorgestanden, einen grol-len zulauss und appisuium von denen fremden llutziosis gehabt, undviele gelehrte OoÄores aufgestellt, wiewohl er bey zunehmendenjähren wegen stein- schmertzen wenig mehr ausgehen können, An-dern seine leÄionez zu hauß gehalten. Endlich hat er an. 1612 die-ses zeitliche verlassen, als er 67 jähr alt worden. Er ist beym Kay-ser Rudolpho II, (als der ihn zum comuepsi-uino cre-rt hat) wreauch beym Churfürsten Ludwig zu Heydelberg, ( der ihm dleprotef.llonem juriälc^m allda angetragen,) bey Hertzvg ^sUlio zu Brann-fchweig, (der ihn gern zu Helmstäbt gehabt hätte,) nicht Minderbeym Hertzogen von Sachsen-Weymar, von Mecklenburg, vonWürtemberg und bey andern Reichö-Fürsten in besondern grossengnaden und -cssm gestanden. In herausgebung seiner jchrtfftenwar er sehr sparsam, doch haben wir folgende von ihm: Oscono-

NML juris univer6; "I'c)j)icL ^»8 LeuclLle enucteLtum ; ^iruli

rotzicis pr^cipui foro imprimis secommotzari z Iclareriz tzefeniiooisnecessiri« ; Osspurrmones -je vsrH» mstsrüs. in vir. )Lror,

in rbestr Ļce^. leben gross jurill. rom. l. *

<Ddrecht/ (tllricus) prs-cor regiur zu Straßburg,wurde an.1646an dem besagten ort gebohren. Sein vater Georgius, I- U- r>.und des kleinen Raths zu Straßburg procur-rar. hielt ihn in seinerfugend gar eyfrig zum studieren an, wie er denn auch hierinen ausdem dangen gymnaim guten gründ geleget. Hierauf wurde er nachMömpelgard geschickt,um daselbst die Frantzöstichc iprache zu erler-nen, gleichwie er nach der Hand nebst den Griechischen und Hebräl-fchen sich das Italiänische und Spanische leicht gemacht Haben soll.Doch sahe er sich am allermeisten in den alten-urorwus um. An.1664 ciiipullrte er zum ersten mahl, unter v ^challern »c s»mmu-niooe, und an. 166; unter Felwinqern zu Altorff, -le prmcipus oc tun.«iamenris civiiis prucienti-L. In eben diesem jähr verfertigte er lernfcbctzisfms in Liccronis fomnium 8cip>onis. Jlt dkM folgenden lahkölssunrte er über den ss. tf cle in inregrum rcliicurionibus. An. 1667hielt W zu Base! eine or-ikionsn, 5 ecul»rem ia wscuorircu fultli»!« acs.

obr obs ssyi

clemI» 4 rAemorskenK;. Zu ausgang des gedachten sabrs öifoutirteer zu Dtraßburg pro grscZu cle reltirurione üaeicocumillorum, üc INI-pucsr>one prLleZ^rorum in qusrtLm ssrebclli-nicLm, -ci t. 86 ss. all I.

Er that auch selbiges jähr mit eines Moscvwitlschen /tn,-d.ss^-ur5 Mtermanns sobn, eine reise nach Venedig . An. -67!^eit er Hochzeit nut Anna Maria,des berühmten Johann HeinrichBociers tochter. Das folgende jähr erlebte er das Unglück, daß seinvater enthauptet wurde. An. 167; wurde er an seines schwieger-vaters stelle zum Professor iMorisrum auf der Univeriität Straß-burg ernennet, gleichwie ihm an. 1677 zugleich die protcii,o ei«,.gULNlis: nebst der vorigen, und an. 1682 die prokeltiv juriz publici ÜLinli.cmiooum aufgetragen worden. In eben diesem jähr wurde erauch zum ^voc->crn und Rath der stadlgemachl. In dem vorigenrahr hatte der König von Franckreich Dtraßburg eingenommen, daden Obrechr mit >«r. Pelisson und verschiedenen Jesuiten sich zuunterreden gelegenheit bekam, welche ihn auf ihre reltgion zu ziehenjuchten. Es kam endlich dahin, daß er an. 1684 oder nach anderermeynung 168; zu Paris ein öffentlich bekäittmß des Catholische«glauvenü gethan, und zwar, wie einige sagen, vornehmlich zu demenoe, daß er seines Vaters wd rächen, und in fernem vorhaben bes-sern forlgang haben möchte. An. 168; wurde ihm das am! einesprs-rorii rcz, welcher prLiill-nr m allen coließien, und gleichsam diestutze des gantzen Straßburgischen stadt-regiments ist/auf etragen.

Hierauf er ulum <i,vo^tiorum ^uosci Vlnculum adgi.'tüiuA't, und

der König selbigen auf dessen anhalten an. 1687 gar bey lebens-straff verbothen haben. Hierzu übersetzte er Augustini buch vonehebrecherischen heyrathen , in das Teutsche, gleichwie er auch desp. Dez buch von der reunion der p,-okell>renden zu Straßburg mitder Cathokschen kirch e in Teutscher sprach an.-688 herausgegeben.An. 1698 begab er sich in angelegenheiten der stadt nach Paris , all-wo ihn ver König zu seinem Abgesandten, und schirrn lubg-legarosowohl zur Unterhandlung, als zum spruch wegen der streitigkeitenzwiichen Cdur-Pfaltz und der Hertzogin von Orleans nach Franck-surl abgeschickt. Nach Carole II, Königs in Spanien tob, unter-nahm er bey müßigen stunden zu Franckfurt aus den Historien undjuristen das recht derSpanischen lucccssion gegen das haußOester»rejch zu erläutern , Wie davon seine excerpts wkurics öc jur,6ics llenscurs foccettioals in monarrkism lilfpLni« bezeugen köniun. Ersoll auch einen eigenen tractat wegen Maylanö unter Händen ge-habt, aber allezeit auf ein Kayseriich msmk-ti gewartet haben. Al,lein er starb bald nach seiner zurückkunffl zu Straßeurg an. >701den 6 aug. an einem schwindsüchtigen fieder. Ausser obgedachtenschrifften hat man von ihm prvcbomuai reruni/Uisricsrum-, norsxin 6rorium Us jure K. <8^ ?. exercirsrianÄ in tvlonrrinbsiiurn ; nors»in llllkoriL LugullL fcriprorss fex; k^uinrilisnuni cun, nacis, daVVN

aber noch der andere romus fehlet; epilkoisrn cls numo illsco»O'Äyn Lreccnfem cum noris ; eine Übersetzung von des Jamblichivirs i^rliLfiorL; rechtliches bedencken, worzü bey sürgegangenerWahl des Römischen Königs Josephi gesamte Reichs, stände be-rechtiget, und wie sie sich dabey zu bezeigen haben; clacurfun, in.

ttrucnenrum pscis V^ellpllslicL; meaisires concernsnc Is teurerspubiigue «le l'Lwpire ; csnen, fuk füllen, mlssum , welche sthrisst kk

wider den Sarckmasium zu Vertheidigung des Böclerr aufgesetzet;

prstscionem sci inlliluciones jurisjullinisness cum nocir <3öorg>iviciis I.ocLmen ; rnenioire rsifunne pourguo^ il n'ell pss c,o> sb e gusle llo)- rres IDKrellien sic kinrenrion lle porrer Is guerrc tzsns i'Lmuirsä i occsllon cie Is fuccession ssLfpsgne; ou gue 8.. vcuille ri, n enrre-prenclre psr vo;e cic f»ir conrre i'Lmpire, ou gueigues uns cle tes Lks-r,pour les vbliger ä recevoir gsrnlion clsnz les plsces gu'üs polleclenr fürIs fronciece ; psrnnelln cle conjungenllis privsri öc publici juris lluciiis;

wie auch verschiedene andere «lisserrmlones, episteln, or-riane- undproßrsmmscs. welche von Kbunio, krofcssore der Historie und bered»samkeit zu Straßburg , unter dem titUl: Ulrici Otzreckki scsllemics,sind zufitinmen getragen worden. Ausser diesen soll er auch notenüber den brief, welchen der Kayser an den Pabst den 19 i-m. 1701,die inveknur des Königreichs Neapolis betreffend, geschrieben, ver-fertiget haben. sie anv unci cicc. LN. 1721. LE-

scj sn. 1702 p. 4s. ««SLttF sci sn ,702

roent. jsn. p. z fg.

<k)bristenfeld / eine Reichs-freye adeliche Abtey, nebst einemflecken,m dem Hertzogthum Würtemberg,in dem amte Beilsteu, ge-legen. Sie ist an. 1016 gestlfftet worden. u. ^rcll.

k. fpec. conc. z.

Dbsequens / (Julius) ein Lateinischer scribent, von welchem»eder sein Vaterland noch die eigentliche zeit, in welcher er gelebet,ekannt; doch murbmasset man, daß er noch vor der regierungwnorii floriret. Scaliger mcynet-daß er vor derjenigen zeit gele-et, da Hieronymus «upplemems über des Eusebii chronic verfertl»et. Zwar kan man auch nichts gewisses von seiner religion sagen,och ist aus dem noch übrigen theil von protz Zu-so viel abzmieh,ten, daß er ein Heybe gewesen. Es scheint aber,daß er selbige ausem Livio genommen. Man hat davon verschiedene etzmon--.wiche Schässerus in seiner prssssrion über die etzirion derselben an»uger. Es ist solche an. > 68y zu Amsterdam in 8 mit des Lycvsthe,is fupplemsnris heraus gekommen. tzc kill.Usr. L-i/te-'wox-!«s in fpi'cilsßio tze lliif. l)sc. bilrl. l.sc.

Observantiner / lat. okfcrvsorim', oder krarres tzc okfervsnriz.iachdem 8. Franciscns von Assist den berühmten Franciscankr or»en gestlfftet, in den folgenden zelten aber, mit bewilligung deriäbste, unterschiedene dinge, so anfangs den rmtgliedem dieses or-enä miser!eat waren, erlassen wurden, fanden neh ermHe, welche>e regeln ihres st-fftcrs, nach der ersten strengern acht w nedmen,nd in gewissen clöstern beständig dabey zu bletbcn, mtt PadstllcherIII Theil. Hsss » genehm-,