Band 
Dritter Theil
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ne hitzige kranckheit nöthigte, sich auf seine in Pommern liegendeguter bnngen zu lassen. Kaum hatte er seine gesiindheit wiederer-langet, ,o führte er als Meckiendurgjscher Obrister tue hülffs-truv-pen nach Ungarn, und halffdie vestung Belgrad einnehmen. Hier-auf ernennte ihn der Hertzog von Mecklenburg zum würcklichen ge-heimden Rath und General-Major, schickte ihn auch^ls Abaesand.ten nach Schweden , da er alles nach wünsch ausrichtete. Nachdem an. i6y; erfolgten rode dieses Hertzogs ward er Kayserllchergeheimber Rath, und starb an. 1709. Seine erste gemahlin wareine von Glaicnapp; ^ie andre eure von Wedel , und die dritte einevon Schulenburg. Dein emtziger söhn, Samuel, hat, nachdem erseine üucilL Äl>ioiv,rt,die Dom.Probstey zu Cöln überkomen. Lrrc,.

Oesterreich/ das Ertz-Hertzogthum Oesterreich, tat. Lrckiöu-«rm ^uLr>Lcus,grantzet gegen mttternacht an Böhmen und Mäh-ren, gegen morgen an Ungarn , gegen mittag an die Stcyermarck,und gegen abend an Bayern und Saltzburg. Das gantze land, soin der lange ;s biß 4s meilen, und m der breite 18 biß 20 in sichhält, wird von der Donau mitten durchstoßen, und durch den klei-nen fluß Enß, welcher sich mit der Donau vermischet, in Ntedir-Oesterreich oder dastand unter der Enß, und in Oder-Oesterreichoder das land ob der Enß eingetheilet. In Nieder-Oesterreich sindzu mercken Wien,die Haupt- und residentz stadt des RömischenKay-sers, Crews, Neustadt, eine gute vestung, Closter-Neuburg, Laxem-hurq und Ebersdorff, an welchen beyden örtern sich derKayserlicheHof zum öfftern zu divertiren pfleget, und Batzen, so wegen der war-men bäder bekannt ist. In Oder Oesterreich ist Lintz die Haupt-stadt, die übrigen örter sind Ens, Sleyer, Wels , Efferdingen undGemünd. An flüssen und strömen hat dieses land, ausser der Do-nau und Ens die Leyta, Steyer, Traun, Träfen, Aschach , Erlaphund andere, welche das gantze land sehr fruchtbar machen. Manfindet darinnen sonderlich viel wein und saffran, nebst allen andernzur menschlichen nokhdurffk gehörigen stücken. Die wälder sindvoller wild, die ströme voller fische und krebse, die wiesen und wey«den, auch andre triffcen voller Horn- und schaf-vieh. Vormals wur-de dieses land von den Vandalern bewohnet, die ader nachgehendsvon den Wenden sind ausgetrieben worden. Vor Iulio Cäsare ha-ben die Bojen den theil dieser lande, welcher gegen Mähren grän-tzet,inne gehabt, musten aber selbigen den Märcomannen räumen.Der gröste theil dieses landes, sonderlich was zur rechten der Do-nau liqt, ist von Kayser Augusto noch vor Christi qeburt unter dieRömische dotmäßigkeit gebracht worden. Der Kayser Tiberiussolle dieser östlichen provintz besondere priviiegia ertheilet haben,welche auch an. 16)7 bey dem damaligen Cburfürstlichen kollegial»Hage publicirc und communicirt worden; wiewohlen, was davonsich den den alten von Pannonia handelnden ttilloricis nicht antref-fen laßt, auf schlechtem gründ stehen muß. Man rechnet, daß 6Landpfleqer aus diesen landen zn der höchsten würde des Kayser-tbums gekommen sind. Um die zeit der regierung des KaysersDiocletrani haben sich die alren Vandalen wiederum in dem landeemgeiunden, denen es zur zeit des Kaysers Decii die Gotben abge-nommen hatten. Ihnen wurde es durch die Francken entrissen,und dem Hertzog Dielen aus Bayern als ein erb-lehn gegeben.Vonden Bayern kam es aufdie Carolinger, nach deren abgange KayserHeinrch der erste zum schütz der lande wider die grausamen Ungernei» Marqqraftbum aufgerichtet, und solches des enthauptetenGraf Albrechts von Badenberg söhnen,Albrecht und Luitpold oderLeopold, wiewobl nur auf lebenslang, verliehen. Der Kayser OttoI aber hat Albrechts söhn Leopoldum damit erblich bestehen. Tei-len vor-enckel Ernestus wurde von dem Kayser Henrico IVImp. Prior ticuliret, wodurch der gründ der ertz-Furstlichen dignitatgelegt worden. Er verordnete auch in dem an. 10;8 ertheiltengnaden-briefe, daß die von den Heydnischen Kaysern dem Ost-landertheilte p iviiegis eben solche kraffc haben sollen, als wären sie vonChristlichen Kaysern verliehen ; ferner, daß er und seine nachkom-men advocaten der Dißthümer Juvavia und Lorch seyn sollen ;in«gleichen, daß er bey allen Reichs-veriasnmlungen und in der aan-tzey, weit sein panier und schwerdt sich vortragen lassen dörffte.Sein enckel Leovold der IV wurde wegen seiner ftommigkeit vondem Pabst Innocentio VIII an. 149? canonisiret. Dessen söhnHeinrich II wurde von dem Kayser Friderico I an. 115 ü zu einemHertzoae gemacht, und mit vielen ansehnlichen Privilegien begnadi-get. Denn es wurde das neue Hertzogthum das schilt» und dasHertz des Heil.Röm. Reichs genennet, und zur tuccellion alle kinderohne unterscheid des geschlechts bernffen, auch gedachtes Hertzog-tbuin von allen Reichs-sudsidien und diensten befreyet, wann nurunter eignem solde 12 gewaffnete männer einen monat lang in Un-garn unterhalten würden; ingleichen, daß ein Hertzog nicht ver-bunden seyn solle, zu empfahung der ReichS-lehn ausserhalb seineslandes zu reisen, und daß ibm frey verbleiben solle, die Reichs« Ver-sammlungen zu besuchen oder nicht; daß das Reich in den Oester-reichischen landen keine lehnschafften besitzen solle; daß er vor demReich in keinerley anlprnch oder klage zu stehen gezwungen, son-dern vor seinen Vasallen und eignem bof-gerichte recht geben undnehmen könte; daß er zu keinem zweykampffausgefordert, oder al-lenfalls durch einen vorfechter zu sieben berechtiget seyn mochte.Es wurde auch zugleich das recht der erstgeburt eingeführet undverordnet,daß bey der lebns-empfabung der Hertzog zu werde sitzen,auch einen Fürsten-mantel, am dem hure aber eine spitze oder stmn-michte cron, und in der Hand einen stab traaen möchte. Bey Reichs-verlammlungen solle er als Pfaltz-Ertz-Hertzoq gehalten, und tbmzu der rechten feite des Reichs die erste stark im sitz und gange nachden Churfürsten gegeben werden, dahero auch einiae schließen wol-len, ob sey der titul eines Ertz-Hertzoas schon damals mit conferiretworden,ohngeachtet erstKayserFridericus IV und Maximilianus I

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selbrgen eingeführet haben. -Es wurde einem Hertzoge auch an.herm gestellt, aufden fall des abgangs der familie die lande an je,mand anders nach eignem gefallen zu verwenden. Diese priviicei»insgesamt sollen sich auch anfalle lande erstrecken, die künfftia rudem Hertzogthum gebracht würden. Kayser Heinrich V nenneteHertzog Leopoldum VII,ne,nein öipiom»r-mLgmkcumnd wm-mum nvkrum Principe,0, schenckle ihm auch das Königliche cron,aufseilten Fursten-Hut. Hertzog Friedrich der streitbarebekam von dem Kayftr Friderico II die Königliche würbe von Oe-sterreich , mit der freyheil, daß er Crgin zu einem Hertzogthum auf.richten, auch auf seinem Hertzogs.hut das göldene cräntzlein desKöniglichen diadems über dem Königlichen bogen ,ühren möchteDieser wurde an. 124s in einem treffen wider die Hungarn erschlaggen, worauf die Oesterreichischen lande an seines bruders HenricrIII tochter Gertrud gefallen. Ihr mit MarggrafHermannen zuBaden erzeugter söhn, Fridericus, zog mit dem Könige Conradinonach Italien , hatte aber das Unglück- daß er an. ,269 zu Neapolisenthauptet wurde. Hierdurch nun verlohr das land seinen Regen,ten, weswegen die gesamten Stände selbiges den Marggrafen zuMeisten zuzuwenden suchten. Allein ihre Gesandten wurden un»lcrweges von dem Könige Ottocaro in Böhmen angevaiwn,da der-selbe imiltclst des vorhergedachten Fridenci des streitbaren ichwe,ster, Margaretbam, ohngeachtet sie eine verlobte Dame war, sichbeylegte, um sich dadurch der erledigten lande zu versichern. Zwarhatte Marggraf Heinrich in Meisten, welcher die älteste jchwestexConstantiam zur gemahlin hatte, grösser recht darzu; allein er mu-ste beydem damaligen grossen ,»rcr-^nond verw rrten zustandenur stille dazu sitzen. Doch blieb Ottocar auch nicht beständig indem besitz, sondern nachdem er in einer schlacht wider den KayserRubolphum I das leben verlohren, brachte es gedachter Kayser da»hin, daß sein ältester söhn, Albrecht, mit dem Hertzo thun, Oester,reich samt der Vreyermarck und Kärndten, gleichwie der andresöhn, Hertzog Rudolph, mit dem Hertzogthum Schwaben belehnetwurde. Hierdurch kam Oesterreich an das hauß der Grafen vonHabspurg, so es noch heut zu tage in unverändertem stör besitzet,wie aus dessen genealoqie mit mehrerm erhellet. Was die übrigepräeminenzien des Ertz-Hertzoglichen Hauses anlangt, so ist ausKayser Carls des V gbldener bull, von dato Augspurg den 8 sept.an. i t ;c>, anzuführen,daß das land Oesterreich ein ewig lehn in ab,steigender linte ihres geschlechts nachkommen sey, und kein Römi-scher Kayser darüber einige obrigkeik oder aewalt setze; daß derErtz-Hertzog der allergeheimste Rath des Römischen Kaysers sey,und keine fache, die in ewigkeit reicht,ohne sein vorwissen beschlossenwerden oder geschehen solle. Ihm ist auch verlieben die freyheikvon allen zinsen, diensten und auflagen; desgleichen die exemiioqvon der iurislliÄion der hohen Reichs-gerichte, und dem beytragezu des cammer-gerichts Unterhaltung. Auf Reichs-versammlun,gen hat das Ertz-Hertzogliche hauß nicht nöthig, wie andre Stän-de zu erscheinen; wenn es sich aber bey einem Reichs-convent ein»stellet, hat es in dem Fürsten-rathe isiv- »irern-cione wegen desSaltzburgischen conöireLtorii als ein Pfaltz'Ertz-Hertzog den Vor-sitz, und bringet bey jedem Reichs-tage die erste Materien in pr»so.sirion, gleichwie dero gesandschafft im Fürsten-Rath andern Fürsten in Person vorsitzt und vorgehet. Das Oesterreichische lebn ist ansich selbst bey dem gantzen geschlecht unveränderlich und ewiq, also,daß im fall der männliche stamm ausstirbt,die Printzeßinnen lehns,würdig sind. In seinen länbern kan Oesterreich nach belieben neuezölle aufrichten, und ein Ertz-Hertzog den Grafen-Frcyberrn- Her»ren« Ritter- und Adel -stand verleiben. Es soll auch dieses Ertz-baußvon der natur dergestalt gesegnet seyn, daß ein Ertz-Hertzog durchfeinen kuß einem übel redenden eine deutliche und vernehmlichespräche foll zuwege« bringen, wie auch vermittelst eines trancks diekröpsse heilen können. clc cvnllirur. imp. in.

pukl. in «lclcr. Hüll,. Loo »nnsl. äullc, in clem

tpicgel 6 er xbren cles Lrrr-tiLuIes Ocsierreick Üec. Lim-rE in jurspubl I. ; c. r. in ropagc. /tullr. p. 7.

Oesterreich/ das Ertz-bauß, stammet, wie bereits vorher ge-dacht, und unter Habspurg mit mehrern ist erinnert worden, vondem ersten Kayser aus diesem geschlechte, Rudolpho I, Grafen vonHabspurg, her. Er war ein söhn Grafens Alberti IV des weisen,und wurde an. 12,8 gebvhren,an.i27; aber zum Römischen Kay-ser erwählet. Er übergab seinem jodn Alberto, welchen ibm seineerste gemahlin, Anna, des Grasen Alberti zu Hvhenberg kochte^gebvhren,die entledigte Hertzogtbmner Oesterreich, Stcyermarckund Crain, und seinem andern söhn, Rudolpho, das H^tzogthumSchwaben, und starb an. 1291. Sein jüngerer sobn Rudvlpbusgieng in seinem söhn Johanne wiederum unter. Der altere,ohn,Albertus I, wurde an. 1298 zu Aachen zum Römischen Kayser ge-crönet. Er wurde an. i zog von seines bruders söhn, dem gedach-ten Johanne, ermordet, und hinterließ von seiner gemahlm Elisa-beth, Mainardi,Hertzogs inKärndten und Grasen zu Tyrol loch,ter (durch welche Vermählung nachmals erst-erwebnte lande anOesterreich gekommen) verschiedene kinder. Von benielbigenwurde Rudolphus König in Böhmen , ohne von zwey gemahlinnenkinder zu hinterlassen; gleichwie auch sein bruder Mdencus derschöne, so zum Römischen Kayser erwählet wordem eben dieses Un-glück gehabt. Der dritte söhn, Leopoldus der glorwurdtge, wur,de an. i; 15 von den Schwerern bey Moraarten geichlagen, undstarb darauf an., za6. Der fünffte soh», Henricus der zreundlk-ehe benaenamit/ wurde mit seinem bruder, dem Kayser Friderico,von dem Gegen-Karger Ludovico ausBayern gefangen genommen,worauf er; jähr hernach, nemlich an. 1 za?, gestorben^ Der letztesöhn, Otto der fröliche, wurde an. i z;4 Hertzog m Karntben, undstarhan. r;z9. Er hatte mit seinen bißhero erwehntenbrudern