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Freimüthige Gedanken über die Entvölkerung unserer Vaterstadt
Entstehung
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blos aus seinen Renten lebt, der wie man döh-richtet Weise zu reden pflegt, standesmäßigleben will, und Kinder hinterläSt, kau mitweniger Mitteln unmöglich bestehen.

Für die Gebühren wollte ich gar nichts gros-ses bestimmen. Die wahren Gebühren sollender Nuzze sein der aus der Emsigkeit und derArbeitsamkeit des anzunemenden dem gemeinenGute und E. E. Bürgerschaft zufließen soll.Von einem Profeßionisten, Künstler, Fabri-kanten und Gelehrten sollte alsio mehr nichtfür das Bürgerrecht genommen werden alsfünfzig oder auf das höchste hundert und fünf-zig Gulden. Von einem Capitalien könnteman billig zweitausend fordern. Den Betragdiser Gebühren sollte nicht das gemeine Gut,sondern der grosse Spittahl und das Waisen-haus zu gleichen Teilen beziehen.

Ein nel,angenommener Bürger sollte also-bald in der Canzlei oder bei der Ehrenzunft, zuder er sich halten will, nebst dem gewöhnlichenBürgereide einen Eid schwören, daß er keinemfremden Fürsten, Herrn oder Staat durch kei-ne Dienste noch durch irgend einige heimlicheBande verknüpfet, und hier zu wohnen und zuleben gesonnen ist.

Ein solcher sollte alssbald nach seiner Aufna-me verbündet» sein E. E. Zunft anzuuemen,und allda alle bürgerlichen Rechte, Vorteile,Gerechtigkeiten und Freiheiten genießen. DieRegimeütsfähigkeit allein ausgenommen. DieSöhne der neuen Bürger sollten erst in den

Gr.